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Arbeitsbedingungen

Der Fahrerberuf ist an sich wunderbar. Verantwortung, Selbständigkeit, direkter Kontakt mit Kunden zählen zu den Vorteilen. Der Chauffeur muss ausserhalb der Firma, auf sich selbst gestellt, seine Aufgaben verrichten. Auf der anderen Seite bestehen Auflagen von Behörden, Kontrollen, Druck von Kunden und Chef und auch ein gewisses Risiko, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu sein.

Der Beruf verlangt eine grosse Vielseitigkeit und hohe Eigenmotivation. Von der Öffentlichkeit her steigen die Anforderungen für partnerschaftlichen Umgang im Strassenverkehr und Umweltschutz immer mehr. Die Arbeit findet hautsächlich in der Öffentlichkeit statt. Das Image des Strassentransportes wird zur Hauptsache vom Chauffeur bestimmt.

Ein zufriedener Chauffeur vermittelt auf der Strasse und bei Kunden ein bedeutend besseres Bild. Wenn ausserdem das betriebliche Umfeld stimmt, wirkt sich dies positiv auf die Verkehrssicherheit aus. Aus diesen Gründen ist es absolut notwendig, dass die Arbeitsbedingungen stimmen. Die Firma muss den Chauffeur soweit respektieren, dass er die Gesetze einhalten kann und er für seine Arbeit einen guten Lohn erhält. Wir setzen uns dafür ein, dass Berufsfahrer ihre Arbeit unter Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen durchführen können und über lange Jahre Freude an ihrem Beruf haben. Weiters soll gute Arbeit gut bezahlt sein. Was nichts kostet ist nichts wert.

Vereinbarungen

Les Routiers Suisses haben mit der ASTAG verschiedene Vereinbarung zur Regelung der Arbeitsbedingungen getroffen. Diese Vereinbarungen enthalten Bestimmungen, die teilweise über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen und unterschiedliche Interpretationen des schweizerischen Rechtes reduzieren.


Dokument:

Nachtarbeit - Zeitzuschlag
Nachtarbeit - Zeitzuschlag detailliert

Broschüre ARV
ARV1
ARV2
AETR
Lohnumfrage
digitaler Tacho,
Richtlinie 1360-2002-EG
Arbeitszeitregelung EU,
Richtlinie 2002-15-EU
Verordnung (EG) Nr. 561/2006
Fahrerbescheinigung Merkblatt
Fahrerbescheinigung Antrag



Tagesrapport
Excel

Landesvereinbarung Zentralschweiz
und Ergänzende Bestimmungen Kantone LU/OW/NW/ZG
Vereinbarung
Lohn und Spesenreglement