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Lizenzkurse
Seit dem 01.06.2002 müssen Transportunternehmen im internationalen Verkehr über eine Lizenz verfügen. Seit dem 01.01.2003 gilt die Lizenzpflicht auch für Transportunternehmen, welche innerhalb der Schweiz tätig sind. Die Lizenz wird vom Bundesamt
für Verkehr (BAV) ausgegeben. Voraussetzungen dafür sind Zuverlässigkeit
(Strafregisterauszug), finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche
Eignung. Die Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung sind von einer
von der Firma angestellten Person zu erbringen, welche in verantwortlicher
Stellung für den Transport arbeitet. |
Lizenzkurse AGB Lehrmittel Fach 5 Lehrmittel Fach 6 Liste Lizenzinhaber Interessante Links: Link |
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