28 SWISS CAMION Kursleiter Stefan Traber erklärt die ARV bei Doppelbesatzung. Im CZV-Kurs «ARV im Alltag» geht es nicht nur um den Geltungsbereich der ARV1, sondern auch um Begriffsdefinitionen und die praktische Anwendung der ARV1 mit dem digitalen Fahrtenschreiber. Kursleiter Stefan Traber vermittelte dieses nicht ganz einfache Thema mit vielen anschaulichen Beispielen und betonte die Konsequenz des Nichteinhaltens der ARV: «Das kostet Sie dann Geld – das Beste ist am Ende der Lerneffekt übers Portemonnaie.» So weit muss es nicht kommen, nimmt man sich die im Kurs erworbenen Kenntnisse zu Herzen. Das um so mehr, als Berufschauffeure sich mit dem neuen SMART1 Tachograph auseinandersetzen müssen, der laut EU-Gesetz seit dem 21. August 2023 in allen ab diesem Datum zugelassenen Lastwagen installiert sein muss und der bedeutend mehr Funktionen aufweist als der aktuelle digitale Fahrtenschreiber: «Wir sind nun mal gläsern geworden. Die Polizei kann das Gerät von aussen auslesen.» AnTEXT UND FOTOS: HANS-PETER STEINER dererseits betonte er: «Es ist das Ziel des Gesetzgebers, damit die Verkehrssicherheit zu verbessern und Chauffeusen und Chauffeure vor Ausbeutung und Überarbeitung zu schützen. Es ist keine Schikane.» Das Kursziel Als Kursziel legte er das Verständnis der ARV-Verordnung fest, ihres Geltungsbereichs («wir reden hier vor allem von Lastwagen»), die Kenntnis der Arbeits- und Ruhezeiten, der Eigenschaften des Fahrtenschreibers, wie man die Fahrerkarte ausliest, der Rechte und Pflichten von Fahrer und Arbeitgeber sowie des «Verhaltens bei Kontrollen», um nur einige Themenschwerpunkte zu nennen. Dass die ARV1 für «Führer von Motorfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen zum Gütertransport von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie von Motorfahrzeugen im Personentransport mit mehr als 8+1 Sitzplätzen» gilt, war den Teilnehmenden geläufig. In Arbeitsgruppen eruierten sie die ARV-befreiten Ausnahmen: Fahrzeuge der Armee, Polizei, Feuerwehr und Zivilschutz, Pannenhilfe-Fahrzeuge im Umkreis von 100 km ab Standort, Fahrzeuge auf Überführungs- oder Probefahrten, Fahrzeuge/Kombinationen bis 7,5 t Gesamtgewicht, die nicht für gewerbliche Sachentransporte eingesetzt werden, Arbeitsmaschinen (Betonpumpen) ,aber auch Fahrzeugkategorien, die im Binnenverkehr innerhalb der Schweiz eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Kehrichtfahrzeuge (Sammeldienst für Siedlungsabfälle), Strassenunterhaltsfahrzeuge, Fahrschulfahrzeuge oder Zirkus- und Schaustellerfahrzeuge, um hier nur einige zu nennen. Post-Transportfahrzeuge dagegen fallen unter das Arbeitszeitgesetz (AZG). Lenkzeit, Arbeitszeit, Ruhezeit Die Begriffe Lenkzeit, Arbeitszeit, Bereitschaftszeit, Pausen und Ruhezeit nahm Fahren ohne Karte gibt es nicht! CZV-Kurs «ARV im Alltag» von Les Routiers Suisses
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