29 Nr. 3 | 5.2024 WEITERBILDUNG SMART2 BIS ENDE 2025 IN NEU-LASTWAGEN Laden und Entladen wird registriert Der neue digitale intelligente Tachograph (z.B. Stoneridge, Siemens VDO), der Smart Tachograph 2 ist laut EU seit dem 21.82023 in alle ab diesem Datum zugelassenen Fahrzeuge zu installieren. Fahrzeuge, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen, müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 nachgerüstet werden. Für Fahrzeuge mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 1 besteht eine Frist bis zum 21. August 2025, um auf den neuesten Stand gebracht zu werden. Die neuen cleveren Tachos können einiges mehr als ihre Vorgänger, abgesehen davon, dass sie von aussen ausgelesen werden können: So werden die Daten statt 28 neu 56 Tage zurück gespeichert, Laden und Entladen wird registriert, bei internationalen Fahrten wird das Land automatisch bei Grenzübertritt geändert, und sie speichern etwa Fährenüberfahrten. Wer grenzüberschreitend fährt, muss umrüsten. hps den Grossteil der Kurszeit in Anspruch. Sie helfen, den Arbeitstag zu planen und so die ARV einzuhalten. Das ist nicht immer ganz einfach, wenn beispielsweise alle Parkplätze auf der Raststätte belegt sind und man gezwungen ist, weiter zu suchen. «Nichts zu tun, ist nicht gut. Machen Sie einen Ausdruck, möglichst deren zwei und darauf einen Vermerk, sobald Sie einen Parkplatz gefunden haben.» Normalerweise aber gilt: Spätestens nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Pause von 45 Minuten einzulegen. Bei einer Woche von (max.) 56 Stunden Lenkzeit darf die Woche davor und die danach nur 34 Stunden gefahren werden, damit die maximal erlaubte Lenkzeit von 90 Stunden in zwei Wochen nicht überschritten wird. Was die Arbeitszeitpause anbelangt, muss nach sechs Stunden Arbeitszeit, die nicht mit der Lenkzeit identisch ist, mindestens 15 Minuten Pause gemacht werden. Pausen von weniger als 15 Minuten zählen zur Arbeitszeit. Bleibt der Begriff Bereitschaftszeit, die anfällt, wenn man bei der Abladestelle warten muss, bis man an der Reihe ist und die dem Chauffeur im Voraus bekannt sein müsste: Sie ist seit Längerem auf digitalen Fahrtenschreibern als Funktion vorhanden und gilt nicht als Ruhezeit, sondern als Lenkzeitunterbruch. Man kann die Bereitschaftszeit aber nicht als Pause nutzen, und man darf dabei auch nicht arbeiten. Und sie kann den Tagesablauf beträchtlich verschieben. «Grundsätzlich müsst ihr den laufenden Tag auf die Karte (Fahrerkarte) bringen», betonte Traber. Und: «Fahren ohne Karte gibt es nicht! Grundsätzlich ist sie zu stecken, sobald man ein Fahrzeug bewegt.» Der digitale Fahrtenschreiber zeichnet aber auch Fahren ohne Karte auf. Eine weitere Arbeitsgruppe beschäftigte Stefan Traber mit der Frage: «Welche Kontrolldokumente sind in der Schweiz auf dem Fahrzeug mitzuführen?» Die drei personenbezogenen Fs, natürlich – Führerausweis, Fähigkeitsausweis und Fahrerkarte (auch auf Fahrzeugen ohne digitalen Tacho) –, Fahrzeugausweis, Auflieger-/Anhängerausweis, SDR/ADR-Dokumente, Abgasdokument, Transportlizenz, Frachtpapiere usw. Die fahrbezogenen Daten speichert der digitale Fahrtenschreiber über drei Jahre, die spätestens alle drei Monate ausgelesen werden müssen. Daten auf der Fahrerkarte muss man wöchentlich auslesen. Die Verantwortung dafür liegt letzten Endes beim Arbeitgeber. Gegenüber Behörden besteht Auskunftspflicht. Bei der Auswertung der Daten ist die Auswertungssoftware TachiFox der Routiers Suisses hilfreich. Sie ist für Mitglieder des Verbandes gratis. Fazit: Im Wesentlichen hielt sich Stefan Traber an die von den Routiers Suisses herausgegebene Broschüre zum Thema «ARV1 – Arbeits- und Ruhezeiten für Berufsfahrer», die er am Kursende an Teilnehmerinnen und Teilnehmer verteilte. Damit man das im Kurs Erlernte auf Schwarz und Weiss vorliegen hatte und nochmals nacharbeiten konnte. Provisorische Liste der von der ARV1 ausgenommenen Fahrzeugkategorien. Gruppe bei der Arbeit: Wer ist von der ARV ausgenommen?
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