2 Als die Verhandlungen mit der EU über das Rahmenabkommen gegen Ende des letzten Jahres abgeschlossen waren, präsentierte der Bund die Resultate in einzelnen sogenannten Faktenblättern. Besonders spannend für unsere Branche ist dabei das Landverkehrsabkommen. Dieses Abkommen schützt zentrale Schweizer Vorgaben im Strassenverkehr – und würde dies auch tun, wenn die ausgehandelte Neufassung inkrafttreten würde. Dies geht aus dem entsprechenden Faktenblatt hervor. Lastwagen mit einem GesamtDie Schweiz verhandelte mit der EU über ein Rahmenabkommen. Auch das Landverkehrsabkommen soll damit aktualisiert werden. Für Chauffeure ist das Resultat der Verhandlungen in diesem spezifischen Bereich nicht schlecht. Regeln bleiben streng Neues Landverkehrsabkommen TEXT: DANIEL VON KÄNEL ZEICHNUNG: TRINCO gewicht von über 40 Tonnen bleiben nämlich weiterhin verboten. Ebenso bleiben das Nacht- und Sonntagsfahrverbot bestehen – zwei Eckpfeiler des Schweizer Verkehrssystems, die Umwelt, Infrastruktur und Anwohner gleichermassen entlasten. Auch das Kabotageverbot bleibt erhalten. Ausländische Transportunternehmen dürfen in der Schweiz somit keine Transporte mit Start und Ziel im Inland durchführen. Würde das Kabotageverbot fallen, hätte dies massive Auswirkungen auf die Transportpreise. Wer den Chauffeuren Schweizer Löhne bezahlt, wäre wohl kaum mehr konkurrenzfähig. LSVA wird anerkannt Eine weitere wichtige Frage war, wie die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) von der EU gesehen wird. Nach Abschluss der Verhandlungen zum Landverkehrsabkommen ist klar: Sie wird von der EU anerkannt und darf künftig weiterentwickelt werden, ohne das Abkommen erneut anpassen zu müssen. Für den Bundesrat bedeutet VERBAND
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