Ausgabe Nr. 4/2025

3 Nr. 4 | 2025 VERBAND Strasse und Schiene sind vom Landverkehrsabkommen betroffen. Neue App auf Google Play oder App Store herunterladen. Eine App auf 3 Stufen – GAST-User, Registrierter User und Mitglied-User Die neue Routiers App ist da Les Routiers Suisses Route de la Chocolatière 26 | 1026 Echandens Tel 021 706 20 00 | www.routiers.ch Kurse reservieren sich als Mitglied registrieren Parkplatz suchen ROUTIERS-Zeitschrift lesen Relais Routiers suchen dies: «Damit wird die Schweizer Verlagerungspolitik, also die konsequente Förderung des Gütertransports auf der Schiene, gestärkt und zukunftssicher gemacht.» Trassenvergabe in Schweizer Hand Auch auf der Schiene konnte die Schweiz einige zentrale Interessen durchsetzen. So bleibt die Trassenvergabe vollständig unter Schweizer Kontrolle. Will heissen: Der Vorrang des Taktfahrplans, das Herzstück des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz, wird geschützt. Internationale Bahnverbindungen sind nur möglich, wenn sie keine nationalen Fahrpläne oder den Güterverkehr stören. Zudem wurde geregelt, dass ausländische Bahnunternehmen bei grenzüberschreitenden Fahrten in der Schweiz die hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten müssen. Gleichzeitig können sie, genau wie Schweizer Anbieter, grenzüberschreitende Angebote eigenständig einführen – vorausgesetzt, es sind freie Trassen verfügbar. Obwohl eine tiefere Zusammenarbeit mit der Eisenbahnagentur der EU (ERA) künftig angestrebt wird, bleibt die Schweiz dabei unabhängig: Die ERA wird nicht zuständig für den Schweizer Bahnverkehr. Damit wahrt die Schweiz ihre regulatorische Eigenständigkeit und ermöglicht gleichzeitig technische Kooperationen für effizientere Zulassungsverfahren im grenzüberschreitenden Verkehr. Die Schweiz hat sich in den Verhandlungen zu einer kontrollierten Öffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs bereit erklärt. Das bringt auch neue Chancen für Reisende, denn es können mehr Direktverbindungen von und nach Europa angeboten werden. Dennoch soll der Service Public geschützt bleiben: Inländischer öffentlicher Verkehr ist nämlich von den EU-Beihilferegeln ausgenommen und ausländische Anbieter müssen sich beim Ticketverkauf ins Schweizer Tarifsystem integrieren – inklusive Anerkennung von GA und Halbtax. Stabilität und Spielraum Das neue Landverkehrsabkommen sichert einige bewährte Schweizer Regelungen ab und öffnet auch neue Wege für die Weiterentwicklung des Verkehrs im Herzen Europas. Die Strategie aus Sicht der Schweiz: mit klaren Regeln, definierten Ausnahmen und einem vorsichtigen Öffnungsschritt Herrin über ihr Verkehrssystem bleiben und die Anbindung an den europäischen Markt stärken. Hinsichtlich des Landverkehrsabkommens sieht es nach einem erfolgreichen Verhandlungsabschluss aus. Da das Rahmenabkommen aus diversen Abkommen besteht, könnte es sein, dass der Bundesrat umstrittenere Elemente wie das Stromabkommen einzeln zur Abstimmung bringen könnte. Zudem laufen Diskussionen, ob bei Abstimmungen über Verträge mit der EU auch das Ständemehr oder nur ein einfaches Volksmehr entscheiden würde. Ob und wie das aktualisierte Landverkehrsabkommen schliesslich umgesetzt wird, ist deshalb noch nicht absehbar. ■

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