32 AKTUELL MAN Nachfrage steigt wieder MAN Truck & Bus hat das erste Quartal 2025 wegen der nach wie vor zurückhaltenden Kundennachfrage schwächer abgeschlossen als im starken Vergleichszeitraum des Vorjahres. Dies teilt das Unternehmen mit. Im ersten Quartal lag der Absatz demnach mit 20 600 Einheiten 14 % unter dem Vorjahresniveau, was auf reduzierte Auslieferungen von Lkw und Bussen in die Region EU27+3 zurückzuführen ist. Infolgedessen lag auch der Umsatz mit 3,1 Mrd. Euro um 12 % unter dem Vorjahresniveau. Das bereinigte operative Ergebnis fiel mit 143 Mio. Euro vor allem aufgrund des geringeren Absatzes und höherer Faktorkosten deutlich unter den Vorjahreswert (–136 Mio. Euro). Finanzvorständin Inka Koljonen sagt dazu: «Wir haben im ersten Quartal in Umsatz und Ergebnis sehr deutlich die Auswirkungen der schwachen Kundennachfrage gespürt. Erfreulich ist jedoch, dass die Nachfrage wieder leicht angezogen hat. Der positive Trend im Auftragseingang verfestigt sich. Er lag um 50 Prozent über dem Vergleichsquartal des Vorjahres und ist nun erstmalig auf einem Niveau, das zuletzt Ende 2022 beziehungsweise Anfang 2023 erreicht wurde. Wir sind vorsichtig optimistisch, dass sich der leicht positive Trend im Verlauf des Jahres verstetigt.» DVK / MAN SONNTAGS- UND NACHTFAHRVERBOT Bundesrat will Anpassungen Der Bundesrat hat Mitte Mai die Vernehmlassung zur Änderung der Verkehrsregelnverordnung eröffnet. Im Zentrum stehen präzisierte Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot, effizientere Prozesse für Ausnahmetransporte sowie die Neuregelung von Rundstreckenrennen im öffentlichen Verkehrsraum. Die Konsultationsfrist dauert bis zum 12. September 2025. Mit den geplanten Änderungen reagiert der Bundesrat «auf gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Entwicklungen im Verkehrsbereich», wie er mitteilt. Ein Schwerpunkt liegt auf einer praxisnahen Erweiterung des Ausnahmekatalogs zum Sonntags- und Nachtfahrverbot. Künftig sollen etwa Tiertransporte generell von diesen Verboten ausgenommen werden – ein Schritt, der mit tierschutzrechtlichen Anliegen begründet wird. Auch bei den Ausnahmebewilligungen für spezielle Fahrzeuge und Transporte strebt der Bundesrat Verbesserungen an. Ziel ist es, das Verfahren sowohl zu vereinfachen, als auch die Effizienz zu erhöhen. Gleichzeitig sollen die Massnahmen helfen, die Belastung der Strasseninfrastruktur durch Schwer- und Sondertransporte besser zu steuern und zu minimieren. Ein weiterer bedeutender Punkt betrifft motorsportliche Veranstaltungen: Nach der Aufhebung des generellen Verbots für Rundstreckenrennen im Strassenverkehrsgesetz sollen nun auch die entsprechenden Einschränkungen in der Verkehrsregelnverordnung fallen. Zukünftig liegt die Zuständigkeit für Bewilligungen solcher Rennen bei den Kantonen. Dabei sind insbesondere Umweltaspekte und die Sicherheit zentral. «Die geplanten Anpassungen markieren einen weiteren Schritt hin zu einer flexibleren, zeitgemässen Regelung des Strassenverkehrs in der Schweiz – unter Wahrung von Umwelt-, Sicherheits- und Infrastrukturinteressen», hält der Bundesrat fest. DVK 40 Franken pro Bahnwagen: Bund will Verlagerung fördern Mit der Totalrevision der Verordnung über den Transport von Gütern auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen (GüTV) und weiteren einzelnen Verordnungsanpassungen konkretisiert der Bundesrat die vom Parlament beschlossenen Massnahmen zur Stärkung des Güterverkehrs per Bahn und Schiff. Mit Beiträgen sollen der Verlad von Gütern auf die Schiene und der Güterumschlag zwischen der Schiene und anderen Verkehrsträgern gefördert werden. Künftig zahlt der Bund pro beladenen Bahnwagen einen Pauschalbetrag von 40 Franken. Bei Anschlussgleisen gilt eine Mindestmenge von 720 Wagen pro Jahr, damit diese Fördermittel geltend gemacht werden können. Insgesamt stehen hierzu jährlich 50 Millionen Franken zur Verfügung. Die bisherige Rückerstattung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Lastwagenfahrten im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs wird aufgehoben und in diese Beiträge integriert. «Die Förderung von Umschlags- und Verladeanlagen mit Investitionsbeiträgen ist seit Jahren ein bewährtes Instrument zugunsten des Schienengüterverkehrs», schreibt der Bundesrat. Neu soll diese Förderung ausgeweitet und vereinfacht werden: Mit Pauschalbeiträgen werden künftig auch Investitionen in Umschlagflächen und mobile Anlagenteile wie beispielsweise Stapler unterstützt. Wichtig für den Fortbestand des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV) ist die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK). Zur entsprechenden Ausrüstung von Bahnwagen und Lokomotiven wird der Bund Pauschalbeiträge pro Fahrzeug auszahlen – insgesamt bis zu 180 Millionen Franken. DVK / ASTRA Tiertransporte sollen generell von Sonntags- und Nachtfahrverboten entbunden werden. Der Bundesrat begründet dies mit tierschutzrechtlichen Anliegen. Die Verfahren für Bewilligungen für Ausnahmetransporte sollen vereinfacht und effizeinter gemacht werden.
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