2 Vor drei Jahren kam es zum Unfall, kürzlich zur Gerichtsverhandlung: Es lohnt sich, den Weg bis zum Urteil genauer zu betrachten. Das Bezirksgericht Brugg hatte in diesem Fall wahrlich keine einfache Position. Denn: Der Chauffeur, der auf der Anklagebank sass, hätte ursprünglich dort gar nicht Platz nehmen sollen. So sah es zumindest die Staatsanwaltschaft – doch es kam anders. Gefährlicher Spurwechsel Was war genau passiert? Im Mai 2022 geschah auf einer Kreuzung in Brugg ein tödlicher Unfall, dessen Hergang durch Aufnahmen von Überwachungskameras gut dokumentiert ist. Der Lastwagen stand in einer Kolonne vor der Ampel auf der Einspurstrecke, um bei der Kreuzung links abDas Bezirksgericht Brugg AG hat einen Chauffeur verurteilt, dem ein Mofafahrer mit einem haarsträubenden Manöver direkt vor den Lastwagen gefahren ist. Der fehlbare Mofafahrer kam ums Leben. Dass der Chauffeur überhaupt angeklagt wurde, hat auch mit einer brisanten Begründung zu tun, die das infantile Verhalten von vielen erwachsenen Zweiradfahrenden entlarvt – wenn nicht sogar indirekt legitimiert. Ein brisantes Urteil Chauffeur wird schuldig gesprochen TEXT: DANIEL VON KÄNEL FOTO: KAPO AG zubiegen. Ein Mofafahrer fuhr rechts an der stehenden Kolonne vorbei – allerdings nicht auf der Einspurstrecke, was legal gewesen wäre, sondern auf der Spur für jene, die an der Kreuzung geradeaus fahren wollen. Er hatte aber ebenfalls die Absicht, links abzubiegen, und nutzte die falsche Spur quasi als Überholspur. Dann überfuhr er unvermittelt die ausgezogene Linie und fuhr direkt vor den Lastwagen, der inzwischen losgefahren war und sein Abbiegemanöver vollzog. Der 63-jährige Mofafahrer wurde vom Lkw erfasst und starb an den Folgen des Unfalls. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach eröffnete ein Strafverfahren gegen den Chauffeur wegen fahrlässiger Tötung, stellte das Verfahren allerdings ein. Dem Chauffeur könne keine unfallkausale Sorgfaltspflichtverletzung nachgewiesen werden. Der Chauffeur hätte den Mofafahrer nicht im Frontspiegel sehen und nicht vorsorglich nachschauen müssen, dies unter anderem wegen des «krass verkehrsregelwidrigen» Verhaltens des Mofafahrers. Beschwerde gutgeheissen Angehörige des Mofafahrers reichten darauf aber Beschwerde ein, die vom Aargauer Obergericht gutgeheissen wurde. Die Staatsanwaltschaft könne nicht ausreichend belegen, dass der Chauffeur seiner
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