Ausgabe Nr. 6/2025

2 Nicht zum ersten Mal geraten 45 km/h-Fahrzeuge bei uns in den Fokus. In ländlichen Regionen, auch im Umfeld von Städten, häufen sich Verkehrsbehinderungen durch Fahrzeuge, die entgegen ihrer technischen Möglichkeiten auf 45 km/h limitiert sind. Der Verkehr würde fliessen, wenn nicht an der Spitze der Kolonne ein Lastwagen mit 45 km/h fahren würde. Warum limitiert ein Fahrzeughalter seinen Lastwagen auf 45 km/h? Bei der LSVA entstehen für einen 40-Tonner massive Einsparungen. Ist er schneller wie 45 km/h und macht er rund 200 km im Tag, kostet das Fr. 43 976.– für einen Euro6. Ist es kein Euro6-Fahrzeug, werden sogar Fr. 59 984.– fällig. Mit einer Limitierung auf 45 km/h kostet das nur Fr. 4400.– pauschale Schwerverkehrsabgabe. Dasselbe gilt für einen 7,5-Tonner. Anstelle von Fr. 8245.– kostet das nur noch Fr. 825.– Es ist klar, dass dies einen massiven Vorteil für die Kostenkalkulation hat, insbesondere, wenn die höhere Geschwindigkeit nicht genutzt werden kann, Die Spitze der Kolonne Auf 45 km/h limitierte Lastwagen TEXT UND FOTOS: DAVID PIRAS wie in Stadtgebieten oder auch immer mehr ausserorts auf dem Lande. Dafür ist man dann immer zuvorderst in der Kolonne. Ohne Ausbildung am Lkw-Steuer Die Motorfahrzeugprüfung ist auch lockerer. Die Prüfungsintervalle sind länger. Richtig spannend wird es bei den Anforderungen an den Fahrer. Für Lastwagenführer braucht es einen Ausweis mit Kategorie C. Zudem braucht es den Fähigkeitsausweis zur CZV. Der Aufwand dafür ist gerechtfertigt. Seit der Einführung sind die Unfallzahlen mit Lastwagen als Verursacher massiv heruntergekommen. Schwere Nutzfahrzeuge in falschen Händen sind ein erhöhtes Unfallrisiko. Dieses Risiko lässt sich mit guter Ausbildung und einem erhöhten Verantwortungsbewusstsein stark reduzieren. Ist das Vehikel auf 45 km/h limitiert, braucht es keine spezielle Ausbildung. Mit Kategorie F lassen sich sämtliche Fahrzeuge langsamer als 45 km/h fahren. An sich war das einmal für Kleinfahrzeuge und der Motorisierung von Personen mit Einschränkungen sowie den Betrieb von Arbeitsmotorfahrzeugen oder landwirtschaftlichen Traktoren gedacht. Dadurch, dass ein Ausweis Kategorie B auch zum Fahren von Fahrzeugen der Kategorie F berechtigt, darf jeder, der einen BAusweis hat, einen 45er-Lastwagen fahren. Infolge fällt die Ausbildung weg. Neben der Ausbildung werden auch die medizinischen Anforderungen leichter. Es reicht ein Auge, es braucht kein Hörvermögen, schizophrene Störungen sind zugelassen. Die wiederkehrende Kontrolluntersuchung fällt weg. Die Fahrtschreiberpflicht und die Unterstellung unter die ARV1 bestehen wohl, werden aber gelegentlich infrage gestellt. Die Geschwindigkeitslimite für die ARV1 liegt bei 40 km/h. Gewisse Kreise hegen aber den Wunsch, auch diese Limite auf 45 km/h anzuheben. Diese Erleichterungen haben massiven Einfluss auf den wirtschaftlichen Wettbewerb unter Transportunternehmungen und machen Ärger auf der Strasse. Im regionalen Kipper-

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