31 Nr. 8 | 2025 AKTUELL CAMION TRANSPORT UND COCA-COLA HBC SCHWEIZ AG Zusammenarbeit verlängert Die Camion Transport AG und die Coca-Cola HBC Schweiz AG verlängern ihre Zusammenarbeit bis 2030. Im Zentrum der Vereinbarung steht die vollständige Dekarbonisierung der Transportlogistik. Damit vertiefen die beiden Unternehmen ihre seit 2016 bestehende Partnerschaft und setzen auf eine konsequente Elektrifizierung des Schwerlastverkehrs. Im Juli 2025 nahm Camion Transport den ersten Mercedes-Benz eActros 600 für Coca-Cola HBC Schweiz in Betrieb. Bis Ende August folgen zwei weitere Fahrzeuge. Der Ausbau ist langfristig angelegt: Bis 2026 sollen zwölf Elektro-Lkw eingesetzt werden, bis 2030 mehr als 30. Parallel zum Flottenausbau investiert Camion Transport in Ladeinfrastruktur an zentralen Standorten. Diese Massnahmen sind Teil der Unternehmensstrategie, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Die Initiative gilt innerhalb der Coca-Cola-HBC-Gruppe als Pilotprojekt. Neben der Elektrifizierung setzt man auf optimierte Transportwege und eine verstärkte Verlagerung von der Strasse auf die Schiene. Ziel ist es, indirekte Emissionen in der Lieferkette signifikant zu reduzieren. Für Coca-Cola HBC Schweiz ist die Partnerschaft ein Baustein zur Erreichung der gruppenweiten Klimastrategie «NetZero-by-40». Das Unternehmen hatte bereits 2024 seine gesamte Verkaufsflotte elektrifiziert und setzt nun im Schwerverkehr auf dieselbe Richtung. Camion Transport und Coca-Cola HBC Schweiz arbeiten seit fast zehn Jahren zusammen. Der neue Vertrag bis 2030 unterstreicht den Anspruch, Nachhaltigkeit und operative Effizienz in der Logistik zu verbinden. DVK / CT Von links: Thomas Omelko, Niederlassungsleiter Getränkelogistik Camion Transport; Jürg Burkhalter, General Manager Coca-Cola HBC Schweiz; Josef Jäger, Direktor Camion Transport; Adrian Fritz, Director Supply Chain Coca-Cola HBC. Liechtenstein: Lastwagen dürfen wieder ab 18 gefahren werden Seit dem 1. Mai 2025 galt im Fürstentum Liechtenstein das Mindestalter für den Erwerb eines Führerausweises der Kategorie C (Lastwagen) 21 Jahre und der Kategorie D (Busse) 24 Jahre. Dies wurde aufgrund der Umsetzung von EWRRecht im liechtensteinischen Recht festgelegt. Dadurch entstand eine Abweichung zum schweizerischen Recht, das dafür ein Mindestalter von 18 (Lastwagen) respektive 21 Jahren (Gesellschaftswagen) vorgibt. «Das EWR-Recht lässt aber zu, dass in Bezug auf die Führerausweise der Kategorien C und D betreffend den berufsmässigen Transport das Mindestalter für die Fahrerlaubnis mit 18 Jahren bzw. 21 Jahren festgelegt werden kann», teilte kürzlich das Ministerium für Infrastruktur und Bildung des Fürstentums Liechtenstein mit. Voraussetzung hierfür sei, dass ein entsprechender Fähigkeitsausweis vorhanden ist. Will heissen: Personen, die einen CZV-Fähigkeitsausweis und einen gültigen Führerausweis besitzen, können die Kategorie C (Lastwagen) mit 18 Jahren und D (Busse) mit 21 Jahren lenken. «Diese Ausnahme beziehungsweise Erleichterung ist für das Transportgewerbe eine sehr wichtige Lösung», heisst es weiter in der Mitteilung. Deswegen würden die Regeln diesbezüglich geändert und wieder dem schweizerischen Recht angeglichen. Daniel von Känel VERNEHMLASSUNG Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen Der Bundesrat hat im September die Vernehmlassung zur Revision der Signalisationsverordnung (OSR) und der Lärmschutzverordnung (OPB) eröffnet. Damit setzt er die sogenannte Motion Schilliger um, die darauf abzielt, das Beibehalten des Tempo-50-Limits auf Hauptverkehrsachsen sicherzustellen. Die Motion Schilliger verlangt, dass auf bedeutenden innerstädtischen Verkehrsachsen weiterhin das Tempo 50 gelten soll – anstelle einer möglichen Ausweitung von Tempo 30 oder anderen Varianten. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu wahren, gleichzeitig aber auch die Verkehrsflüsse nicht unnötig einzuschränken. Dazu sollen neue Kriterien definiert werden, unter welchen Bedingungen Tempo 50 bleibt und wann eventuell abweichende Regelungen möglich sind. Zudem wird angestrebt, durch passende Lärmschutzmassnahmen wie lärmoptimierte Beläge gezielt Impulse für ruhigeren Verkehr zu setzen. DVK / ASTRA Dynamische Verkehrssteuerung auf der A1 wird vorbereitet Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat den Startschuss für ein neues Verkehrsmanagementsystem auf dem Abschnitt der A1 zwischen Uzwil und Rheineck im Kanton St. Gallen gegeben. Am 11. August 2025 haben die Bauarbeiten zwischen der Verzweigung Meggenhus und dem Anschluss SG-Neudorf begonnen. Implementiert wird eine GHGW-Anlage – ein System zur Geschwindigkeitsharmonisierung und Gefahrenwarnung, das bei hohem Verkehrsaufkommen die Höchstgeschwindigkeit automatisch reduziert, um Staus zu verringern und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Gleichzeitig können Gefahren wie Unfälle oder Baustellen direkt angezeigt werden. Die Hauptarbeiten bestehen im Aufstellen neuer Signalträger (Signalportale) sowie in der Verlegung der notwendigen Leitungen. Nach dem Abschnitt zwischen Meggenus und Neudorf werden im Frühjahr 2026 die Arbeiten in Etappen auf den Abschnitten Uzwil–Winkeln, Meggenhus–Rheineck und Meggenhus–Rorschach durch das Astra fortgeführt. Diese Arbeiten sollen bis Herbst 2026 dauern. In Betrieb gehen soll die GHGW-Anlage im Jahr 2030. Das GHGW-System soll Verkehrsflüsse harmonisieren, Stau reduzieren und somit zu einem flüssigeren und sichereren Autobahnverkehr beitragen – insbesondere an stark frequentierten Abschnitten, darunter bereits bestehende Anlagen bei Zürich Wollishofen oder Winterthur. DVK / ASTRA
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