Ausgabe Nr. 3/2020

7 CAMION 3/2020 Wie so oft werden viele Begriffe in einen Betonmischer geworfen und gut gemischt. Das macht deren Verwendung jedoch nicht richtiger. Feinstaub ist, wie der Name es sagt, feiner Staub. Es gibt viele Quellen von Feinstaub. Fahrzeugmotoren sind eine Quelle. Wie gefährlich der Feinstaub ist, hängt mit der Zusammensetzung und der Konzentration zusammen. Was bei der Umweltzone gemessen wird, ist die Konzen- tration von Feinstaub auf «Nasenhöhe». Da kommen zwei Faktoren zusammen. Zuerst, wie viel Feinstaub wird produziert? Und zweitens, wie der Feinstaub verteilt wird. Für die Verteilung ist hauptsächlich der Wind zuständig. Für die Produktion zu einem grossen Anteil der Mensch. An Tagen mit wenig Wind, aber viel Feinstaubproduktion, kann es also vorkommen, dass die Konzentration von Feinstaub auf Nasenhöhe ein gefährliches Ausmass annimmt. Der Lösungsansatz, den Genf gewählt hat, besteht darin, an windstillen Tagen die Produktion von Feinstaub zu verringern. Also Tätigkeiten vom Menschen einzuschränken, die besonders viel Staub produzieren. Wie im Fall von Genf, wo das Benutzen von Fahrzeugen mit besonders viel Ausstoss an Feinstaub verboten wird. Dass Feinstaub gesundheitsschädlich ist, ist unbestritten. Wie so oft wird jedoch darüber diskutiert, ab wann zu viel Feinstaub zu viel ist, also über die Grenz- werte. Zudem wird auch immer diskutiert, wer das Recht hat, mehr Feinstaub zu pro- duzieren. Prinzipiell ist mal jeder damit einverstanden, dass die Lebensqualität hoch gehalten wird. Sobald jedoch eine Einzelperson für die Allgemeinheit Einschränkungen hinnehmen soll, ist dieser Konsens hinfällig. (cl) Feinstaub gleich Klimaerwärmung? Die intelligenten Fahrzeuge von Schwarzmüller bringen mehr: plus 40 Prozent Einsatzzeit, plus 1.000 Kilogramm Nutzlast. Oder sie verbrauchen weniger: minus 2 Prozent Treibstoff, minus 5 Minuten Entladezeit bei jeder Anlieferung. Freuen Sie sich auf diese Supertools! www.schwarzmueller.com Die Supertools für Ihren Erfolg nen Webseite nachschauen. Anschliessend muss die Vignette an die Windschutzscheibe geklebt werde. Es gelten die gleichen Regeln wie für die Autobahnvignette. Ob dieses neue Gesetz seine Richtigkeit hat oder bloss wie- der eine «Genferei» ist, müssen die Gerichte entscheiden. TCS und ASTAG haben Rekurs eingelegt. Sie vertreten die Meinung, dass nur der Bund Umweltzonen machen dürfe. Abwarten ist ein guter Rat Als kurz nach der Einführung das erste Mal Smog-Alarm ausgelöst wurde, wurde auch gleich Kritik laut. Dabei geht es beson- ders um Grenzwerte und Toleranzen. Ob die Massnahmen von Genf taugen und korrekt sind, können auch Fachleute momentan nur schätzen. Les Routiers Suisses empfiehlt nur wenigen, heute eine Vignette zu kaufen. Denn es gibt auch für Autofahrer frühestens ab dem 1. April 2020 eine Busse. Zudem braucht es diese Vignette nur an Tagen mit einem Smog- Alarm. Wer an normalen Tagen nach Genf fährt, braucht keinen Stick‘AIR. Ausserdem gilt die Vignette nur im Stadtgebiet. Zu guter Letzt besteht die Chance, dass diese Übung von den Gerichten abgeblasen wird. Abwarten ist hier sicher ein guter Rat. Wenn man diesen Sticker dann wirklich benötigt, ist er schnell be- sorgt. (Christian Llamera)

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