Ausgabe Nr. 4/2020

4 CAMION 4/2020 So schnell wie möglich handeln! Wenn ein Gerichtsverfahren bevorsteht oder Sie bereits ein rechtliches Problem ha- ben, sollten Sie so schnell wie möglich Hilfe suchen. Hier ist die Vorgehensweise. U nsere Mitglieder haben die Möglichkeit, sich in verschiedener Weise über den Verband bei der CAP-Rechtsschutzversiche- rung (CAP) zu schützen. Angefangen beim Arbeitsrecht bis hin zum Hauseigentümer- rechtsschutz ist einiges möglich. Doch wie sollten Sie im konkreten Fall vorgehen? Die Anmeldung eines Rechtsfalls erfolgt für unsere Mitglieder ausschliesslich mittels For- mular «Schadenanzeige» über das Sekretariat in Echandens. Rufen Sie an, und Sie werden umgehend mit der zuständigen Person ver- bunden. Das Anmeldeformular finden Sie unter www.routiers.ch online. Falls Sie über kein Internet verfügen, schicken wir Ihnen das Formular gerne per Post samt Antwortcouvert. Wir bitten Sie, direkte Anmeldungen bei der CAP zu vermeiden. Der Grund dafür ist, dass die Deckung im betreffenden Fall di- rekt beim Verband vorab abgeklärt werden muss. Ist ein Fall gedeckt, wird ein Dossier er- öffnet. Im Fall von Arbeitsrecht werden die ers- ten Schritte durch die Verbandsjuristen unter- nommen. Finden wir keine Lösung, geht der Fall weiter an die CAP. In allen anderen Fällen wird der angemeldete Fall nach Erhalt der Un- terlagen direkt an die CAP weitergeleitet. Regeln einhalten Weiter gilt es zu beachten, dass Anmel- dungen keinesfalls an eine der Sektionen erfolgen sollten. Die Sektionen sind nicht für den Rechtsschutz zuständig. Es ist leider schon vorgekommen, dass bei einer Sektion angemeldete Fälle untergegangen sind. Ver- passte Fristen und daraus resultierende wei- tere Probleme sind die Folge. Halten Sie sich also an das Sekretariat in Echandens. Schliesslich gilt es zu vermeiden, einen Rechtsvertreter ohne vorgängige Anmeldung beim Verband direkt zu engagieren. Bevor ein Anwalt engagiert wird, muss die Kos- tengutsprache von Seiten der CAP erfolgen. Verstösst man gegen diese Regel, hat die CAP das Recht, die Deckung abzulehnen. Das wollen wir unbedingt vermeiden. Unbedingt informieren Das Vorgehen ist ebenfalls in den Allge- meinen Versicherungsbedingungen (AVB) beschrieben. Ebenso findet man dort die Ablehnungsgründe. Uns ist klar, dass die we- nigsten die AVB lesen. Doch raten wir allen Mitgliedern, dies dennoch zu tun. Klar über die Vorgehensweise bei der Anmeldung ei- nes Falls und seine Versicherungsdeckung Bescheid zu wissen, kann einem viel Zeit und unter Umständen Enttäuschungen ersparen. Eine Rechtsschutzversicherung kann niemals alle rechtlichen Probleme abdecken. Viele Missverständnisse bestehen auch im Bereich Familienprivatrechtsschutz. Dieser ist, wie der Name schon sagt, auf Privatrecht begrenzt und deckt öffentlich-rechtliche Angelegen- heiten nicht ab. Steuerrecht, Betreibungsrecht, Strafrecht usw. sind daher klar nicht oder nur teilweise gedeckt. Informieren Sie sich jederzeit bei uns. Wir geben Ihnen in diesen Fragen gerne Aus- kunft. (Elvedin Mesic) 1. 2. Rechtsproblem? Sekretariat in Echandens anrufen! Schilderung und Anmeldung des Falls beim zuständigen Juristen Eröffnung eines Dossiers und Zusendung des Anmeldeformulars per Post oder E-Mail Rückversand des ausgefüllten Formulars mit allen relevanten Unterlagen Bearbeitung des Falls verbandsintern oder Weiterleitung an die CAP Weiterfühurng des Falls durch die CAP oder externen Anwalt Die Anleitung für das Anmelden eines neuen Falls für den Rechtsschutz. Grafik:Les Routiers Suisses Für unsere Selbstfahrer haben wir zusammen mit unserem Partner CAP den Rechtsschutz erweitert. Hier eine Erläuterung der Neuerungen: Bisher waren Mitglieder, welche die Prämie Basis-Verkehrsrechtsschutz und den Zusatz Selbstfahrerrechtsschutz bezahlt hatten, in ihrer Eigenschaft als selbstständige Frachtführer versichert. Versichert waren also Einzelunternehmer (Einzelfirma). Neu dazu kommt, dass Mitglieder, welche den entspre- chenden Zusatz-Selbstfahrerrechtsschutz abschliessen, auch als Inhaber einer GmbH oder AG ebenfalls versichert sind. Die Bedingung ist, dass die GmbH oder die AG nicht mehr als Fr. 500‘000.– Umsatz pro Jahr machen und vomMitglied hauptberuflich als Kleinunternehmen geführt wird. Der Betrieb muss ihm oder seiner Familie wirtschaftlich gehören. Das bedeutet, dass es keine Beteiligungen durch Drittpersonen geben darf. Das Stamm- kapital muss also von ihm einbezahlt werden, ebenso das Aktienkapital. Weitere «Drittaktionäre» oder Mitinhaber sind daher nicht erlaubt. Eine weitere Neuerung ist die um das Doppelte erhöhte Versicherungssumme. Diese beträgt neu Fr. 20000.– statt wie bisher Fr. 10000.–. Ansonsten bleibt alles beim Alten. Es ist uns eine grosse Freude, unseren Selbstfahrern mehr Schutz bieten zu können. Bei Fragen wenden Sie sich ungeniert an uns. Gerne geben wir Ihnen Auskunft. (E.M.) Neues aus dem Bereich Selbstfahrerrechtsschutz Recht

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