Ausgabe Nr. 11/2020

3 CAMION 11/2020 Bus- und Lkw-Reifen von Continental. Der perfekte Partner auf Ihrem Weg. www.continental-reifen.ch/bus-und-lkw Sicherheit im Winter ten. Es kommt auch nicht darauf an, wo und unter welchen Umständen er diesen Ausweis gemacht hat. Die Landwirtschaft reguliert sich bei minimalen gesetzlichen Anforderungen selbst. Auch die CZV fällt weg. Unfallverhütung in der Landwirtschaft ist sicher ein Thema, wird vermutlich aber nicht so ernst genommen wie im Strassentransport. Die Lizenz ist nicht vorgeschrieben, sofern die Fahrzeuge nicht schneller als 40 km/h gehen. Geht ein redu- zierter Lastwagen 45km/h, untersteht er der Lizenz, auch wenn er für die Landwirtschaft fährt. Inwieweit die Sache nachhaltig und im Sinne von Gesetzgeber und Politik ist, scheint fraglich. Lastwagentransporte wurden mit po- litischem Willen verteuert, dafür holt jetzt die Landwirtschaft mit fraglichen Konzepten auf. Die massive Subventionierung der Landwirt- schaft und die Belastung des Strassentrans- ports mit der LSVA führen zu einer Wettbe- werbsverzerrung, die sich auch mit Ökologie und Umweltschutz nicht begründen lässt. 45 km/h für Citylogistik? Auf Kurzdistanzen im Bereich von Städten und Agglomerationen kann heute der Einsatz eines 45 km/h-Fahrzeugs durchaus Sinn ma- chen. Dies unter der Bedingung, dass keine langen Anfahrtswege zu bewältigen sind oder keine Stadtautobahn genutzt werden kann oder muss. Der Stadtverkehr lässt heute sowieso keine höheren Geschwindigkeiten zu. Zudem könnten die ewigen Gewichts- probleme gelöst werden. Sprinter bekommt man auch mit 5,5t Gesamtgewicht, andere Hersteller gehen auch höher hinauf. Teilweise sehen wir bei 3,5t-Fahrzeugen mit Hebebüh- ne gerade noch 800kg Zuladung. Bei höhe- rem Gesamtgewicht könnte dasselbe Fahr- zeug auch 2,5t aufnehmen. Zudem wären weniger Rückfahrten an die Logistikplattform notwendig. Wer nicht schneller als 45km/h fährt, zahlt nur wenig pauschale LSVA. Die Geschwindigkeitsreduktion ist bei den jetzi- gen Fahrzeugen schnell programmiert. Nach wie vor braucht es dazu nur einen Führerschein Kat. F oder B. Der Fahrtenschrei- ber ist auch nicht vorgesehen. Die Transport- lizenz ist allerdings notwendig. Dieselbe Über- legung könnte auch für schwerere Fahrzeuge, die ausschliesslich auf Stadtgebiet unterwegs sind, interessant sein. Die LSVA würde wegfal- len. Es ist klar, dass niemand gerne ausserorts mit 45km/h einem solchen Stadtlieferfahr- zeug hinterher kriechen möchte und dass auch der Chauffeur dieses Fahrzeugs nicht grosse Freude hat, ausserorts unterwegs zu sein. Deshalb sollte ein solches Fahrzeug aus- schliesslich in Städten eingesetzt werden. Nicht gut für Sicherheit Es ist sicher, dass die Sache mit den schweren und grossen Fahrzeugen und dem einfachen B- oder F-Ausweis für die Verkehrs- sicherheit nicht gut ist. Die Schweiz ist weit- herum das einzig Land, das eine Spezialkate- gorie F hat oder mit dem B-Ausweis das Füh- ren von Fahrzeugen schwerer als 3,5t zulässt. Bisher hat sich dieser Einsatz mehr oder weni- ger auf die Landwirtschaft beschränkt. Weitet sich dieser Einsatz aus, wäre je nach Gewicht ein entsprechender Kat.C1- oder Kat.C-Aus- weis mit CZV angebracht. Damit wären auch die medizinischen Anforderungen klar. Die Kategorie F sollte nämlich schon seit Langem auf 3,5t begrenzt werden. Im beruflichen und wirtschaftlichen Umfeld sind die Anforderungen höher. Die notwendige Verantwortung ruft nach Verant- wortungsbewusstsein, Kompetenz und Pro- fessionalität. Auch eine Ausweitung der Fahrtenschrei- berpflicht gehört zur Diskussion. Das Konzept sieht aber trotzdem interessant aus. Aus der Schlauheit der Bauern könnte auch im Stras- sentransport gelernt werden. (David Piras)

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