Ausgabe Nr. 3/2021
2 CAMION 3 / 2021 Verband Was ist mit der Bereitschaftszeit? I mmer wieder hören wir aus Kreisen der Polizei und auch von Vorgesetzten, Bereit- schaftszeit sei verboten. Ausserdem werden nach wie vor zu viele Pausen aufgrund von Wartezeiten auf irgendwelchen Betriebshöfen gemacht. Bereitschaftszeit wurde 2011 in die ARV eingeführt. In der ARV steht folgende Defini- tion: Als Bereitschaftszeit gilt die Zeit, in der der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nicht verpflichtet ist, am Arbeitsplatz zu blei- ben, sich jedoch in Bereitschaft halten muss, um auf Anweisung hin die Fahrtätigkeit oder andere Arbeiten aufzunehmen oder wieder aufzunehmen. Zudem gilt: Die Bereitschaftszeit und ihre voraussichtliche Dauer müssen dem Führer oder der Führerin im Voraus bekannt sein, damit er oder sie diese Zeit als Bereitschafts- zeit nehmen kann. Andernfalls gilt diese Zeit als Arbeitszeit. Während der Bereitschaftszeit können keine Arbeitspausen und keine Ruhe- zeiten eingelegt werden. Arbeit oder Pause? Die Bereitschaftszeit wurde geschaffen, umdas ewige Problemder Entscheidung zwi- schen Arbeit und Pause oder Ruhezeit zu ent- Die Unsicherheit ist gross.Bereitschaftszeit wurde vor bald zehn Jahren eingeführt und vielfach nicht verstanden. schärfen. Wer beim Warten auf Pause stellt, hat verlorene unbezahlte Zeit, wer auf Arbeit stellt, hat ein Problemmit demChef. Wer seine Lenkzeitpausen nicht gemacht hat, darf nicht weiterfahren und hat ein Problemmit der Poli- zei. Da die Angst vor demChef und der Polizei schon immer recht gross war, hat somancher auf Pause gestellt. Vom Fahrzeug weg Die Bereitschaftszeit ermöglicht es, Warte- zeiten als weder noch zu deklarieren. Es ist keine strenge Arbeit, die Dauer gilt aber den- noch als der Firma zur Verfügung gestellt und nicht ernsthaft privat nutzbar. Der Chauffeur darf sich vom Fahrzeug wegbewegen, muss aber bereit sein, die Arbeit wieder zügig auf- zunehmen. Muss ein Chauffeur eine vorgeschriebene Pause machen oder wünscht er auf eigenen Wunsch, eine Pause zu machen, gehört der Fahrtschreiber auf Pause gestellt. Muss ein Chauffeur kurzzeitig auf die Be- reitstellung der Ware oder Abnahme der Ware warten und muss er davon ausgehen, dass dies in Kürze geschieht, gilt dies als Arbeitszeit. Ist die Ware oder der Kunde nicht bereit oder entstehen betriebsinterne längere Ver- zögerungen, deren Dauer einigermassen abgeschätzt werden kann und kann er wäh- rend dieser Zeit keine andere Arbeit verrichten, kann er den Fahrtschreiber auf Bereitschaft stellen. LängereWartezeiten lassen sich oft ab- schätzen. Ist die voraussichtliche Dauer länger als eine übliche Pause, ist die voraussichtliche Dauer im Voraus bekannt. Wer in einem sol- chen Fall auf Bereitschaftszeit stellt, kann auch nicht gebüsst werden, da er nicht gegen Vor- schriften der Verkehrssicherheit verstösst und auch keine Interessen anderer schädigt. Lässt sich die Dauer nicht abschätzen, gilt die Zeit als Arbeitszeit. Wer betriebsinterne Anweisung hat, nicht auf Bereitschaftszeit zu stellen, muss den Fahrtschreiber auf Arbeits- zeit lassen, sollte dann aber seinen Lastwa- gen putzen, die Werkzeugkiste aufräumen oder den Kabinenteppich staubsaugen. Es gibt immer etwas zu tun, um Arbeitszeit auf- zuschreiben. Entlöhnung ist Pflicht Bereitschaftszeit zählt nicht zur maximalen Arbeitszeit von 48 Wochenstunden im Durch- schnitt. Dennoch ist eine Entlöhnung für Be- reitschaftszeit geschuldet. Dies kann mit einer Kompensation von Minusstunden bei der Arbeitszeit oder einer Auszahlung erfolgen. Folglich gilt: Bereitschaftszeit hilft dem Chauffeur, da die Stunden aufgeschrieben werden und entlöhnt oder kompensiert wer- den müssen. Bereitschaftszeit hilft dem Be- trieb, da damit mehr Flexibilität möglich ist und der Chauffeur nicht genötigt werden muss, auf Pause zu stellen. (David Piras) Belp H Bulle H Egerkingen H Emmen H Mörschwil H 0800 888 411 H bfs-swiss.ch Einfach mieten H Noleggiare è semplicissimo Simplement en location H Semplamein affitar Foto: Laurent Missbauer DieWare ist nicht ladebereit: Wenn die Dauer derVerzögerung nicht vernünftig abgeschätzt werden kann und ich keine anderen Aufgaben wahrneh- men kann, muss ich den Fahrtschreiber auf «Bereitschaftszeit» stellen.
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