Ausgabe Nr. 4/2021
3 CAMION 4 / 2021 Arbeitsort, gleicher Lohn, unabhängig von Wohnort und Herkunft. Gleiche Arbeit heisst grundsätzlich auch gleiche Fähigkeiten. Die meisten Grenzgänger sind ebenso fähig wie Einheimische und sind mit dem gleichen An- trieb und Einsatz bei der Arbeit. Beim Arbeits- ort geht es für einen Chauffeur hauptsächlich umdas Tätigkeitsgebiet. Aber imGrundsatz ist es so, dass Grenzgänger angestellt werden, um in der Schweiz Transporte durchzuführen. Darum brauchen sie eine Arbeitsbewilligung und fahren mit Schweizer Nummer. Wären sie in Auslandsniederlassungen angestellt, wäre das Kabotage. Grenzgänger, die mit Schweizer Nummer hauptsächlich internatio- nal fahren, sind eine grosse Ausnahme. Für Arbeitnehmer mit 90- oder 120-Tage-Bewilli- gung gilt dasselbe. Es geht darum, was und wo die Person arbeitet und nicht darum, wo die Person wohnt. Funktioniert der Grundsatz der vergleich- baren Löhne, entsteht im Betrieb keine unnö- tige Konkurrenz zwischen Einheimischen und Grenzgängern – auch nicht unterschwellig. Es ist klar, dass niemand Mühe hat, mit einem höheren Lohn zu leben, auch nicht ein italienischer Grenzgänger. Sicher erhält er mehr Lohn als sein Nachbar, der in Italien arbeitet. Er hat aber meist einen längeren Arbeitsweg und muss sich an die straffere Schweizerische Arbeitsweise gewöhnen. Wer in der Schweiz nicht spurt, fliegt raus. In Italien ist der Arbeitnehmerschutz höher. Die staatlich garantierten Fr. 4056.– pro Monat sind für uns kein Mass. Der Mindestlohn wird jedem un- gelernten Anfänger auf dem 3.5-Tonner oder jedem Handlanger in sonst welcher Branche zugestanden. Wer als Chauffeur arbeitet, weiss, dass er eine recht hohe Verantwor- tung auf sich nimmt und dass von ihm sehr viel Eigeninitiative und Selbstmotivation erwar- tet wird. Der Job macht Freude, ist aber nicht ohne. Wenn für einfachste Tätigkeiten von Staat Fr. 4056.– pro Monat vorgeschrieben werden, darf auch für einen 3.5t-Chaufffeur mehr drin liegen und für einen C-Chauffeur mit CZV-Ausweis dürften zumindest Fr. 4500.– herauskommen. Ansonsten sind wir eine Bil- liglohnbranche, die dem Nachwuchs nicht zu empfehlen ist. GAV mit Sektionen ausgehebelt Auch die Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit den Sektionen werden infrage gestellt. Wohnt der Chauffeur nicht im Gebiet des Gesamtarbeitsvertrags, reicht das offenbar aus, um die Gültigkeit des GAV in Frage zu stellen. So geschehen bei einem belgischen Mitglied, das im Kanton Luzern angestellt war. Ein Aargauer, der im Kanton Luzern arbeitet, wäre folglich auch nicht durch den Zentralschweizer GAV gedeckt. Es ist derzeit auch nicht möglich, mit der ASTAG Gesamtarbeitsverträge weiterzuent- wickeln und Mindestlöhne anzuheben. Nach Jahren des Stillstands oder Rückschritts haben unsere Sektionen aufgegeben. Die Güter- transportbranche wurde, abgesehen von we- nigen Ausnahmen, von Corona bisher kaum tangiert. Transport ist systemrelevant und not- wendig. Es gibt keine Konkurrenz, sei es von der Bahn oder vom Ausland. Selbst das Mili- tär könnte die Landesversorgung nicht sicher- stellen. Es gibt keinen Grund dafür, dass wir als Billiglohnbranche gelten müssen und an gesetzlichen Minimallöhnen messen sollten. Während des Lockdowns musste per Notrecht die Arbeitszeit für Chauffeure an- gehoben werden. Die Chauffeure haben mitgemacht und teils auch unter widrigen Umständen alles gegeben, dass die Arbeit gemacht ist und die Waren geliefert werden. Es besteht kein Grund, von schlecht gehen- den Geschäften zu sprechen und einen GAV zu torpedieren. Lidl und Aldi haben nach schwierigen Jahren einiges verstanden. Gutes Image macht man mit guten, zufriedenen und gut bezahlten Mitarbeitern. Das kommt auch bei Kunden gut an. Chauffeure geben sich Mühe und haben ein gutes Image. Trans- portunternehmer haben schöne Lastwagen, aber trotzdem ein schlechtes Image. Nicht viel zu verlieren! Liebe Transportunternehmer, liebeASTAG: Investiert in zufriedene Chauffeure. Das Volk wird sich bedanken. Wenn es mit Ge- samtarbeitsverträgen und Mindestlöhnen so weitergeht, steht die Auflösung von be- stehenden Vereinbarungen und Gesamt- arbeitsverträgen zur Diskussion. Wir können nicht viel verlieren. (David Piras) Während des Lockdowns musste per Notrecht die Arbeitszeit für Chauffeure angehoben werden. Die Chauffeure haben mitgemacht und teils auch unter widrigen Umständen alles gegeben, dass die Arbeit gemacht ist und die Waren geliefert werden. Funktioniert der Grundsatz der vergleichbaren Löhne, entsteht keine unnötige Konkurrenz zwischen Einheimischen und Grenzgängern.
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