Ausgabe Nr. 6/2021

7 CAMION 6 / 2021 bracht werden. Die Arbeitgeber müssen den Chauffeuren eine «angemessene Un- terkunft» zur Verfügung stellen. An und für sich ist das eine guter Ansatz. Problematisch sind einfach diese Firmen, die den Chauf- feuren die billigsten aller billigen Betten buchen werden. So ist dann das gebuchte «Zimmer» so schlecht, schmutzig und laut, dass die eigene Kabine dagegen Luxus ist. Der Gesetzestext ist so schwammig formu- liert, dass sogar Mehrbettzimmer in einer alten Kaserne weit weg von einer Ortschaft möglich wären. So will niemand sein Wo- chenende verbringen. Damit diese Regelung die Situation der Chauffeure verbessern würde, müsste klar definiert sein, was mit der Aussage «eine Unterkunft mit angemessener Schlafgele- genheit» gemeint ist. Wir sind der Meinung, dass der Chauffeur in seiner Freizeit ein Ein- zelzimmer mit eigener Toilette und eigener Dusche braucht. Die Unterkunft soll so ge- legen sein, dass mit öV oder zu Fuss ein Einkaufszentrum und ein Restaurant erreicht werden kann. Leider ist das so nicht definiert. Deshalb sind wir gegen diese Regelung. Zwei verkürzte wöchentliche Ruhezeiten: Neu soll, wer im Ausland das Wochenen- de verbringt, zwei verkürzte wöchentliche Ruhezeiten nacheinander machen können. Also zuerst ein 45-Stunden-Wochenende, dann 6 Tage arbeiten, dann ein 24-Stunden- Wochenende, dann wieder 6 Tage arbeiten, dann wieder ein 24-Stunden-Wochenende, dann noch einmal 6 Tage arbeiten und erst dann wieder ein 45-Stunden-Wochenende. Man möchte verstehen, dass aus sechs Ruhetagen weiterhin sechs Ruhetage ent- stehen. Die Wahrheit sieht aber anders aus. Niemand kann seine Wochenenden auf 24 Stunden reduzieren. Infolge gibt es weniger zu kompensieren und für drei Wochen ent- stehen nur noch drei freie Tage. Zudem lässt sich für die Polizei kaum feststellen, wer wie und wo seine Wochenenden im Ausland verbracht hat. Die Regelung wird unkontrol- lierbar. Verkürzte wöchentliche Ruhezeit wäh- rend kombiniertem Transport: Neu soll die Zeit auf der Fähre oder dem Zug nicht nur als tägliche Ruhezeit, sondern auch als ver- kürzte wöchentliche Ruhezeit gelten können. Was auf einer Fähre noch akzeptabel sein kann, ist in einem Zug sicher keine Lösung. Die wöchentliche Ruhezeit ist Wo- chenende. An einem Wochenende hat der Chauffeur das Recht, zu machen, was er will und zu gehen, wohin er will. Wer in einem Zug eingesperrt ist, kann das nicht. Auch einkaufen, Wäsche waschen und anderes ist nicht möglich. Zudem erlaubt die neue Regelung kurze Unterbrüche des Wochen- endes, um auf den Zug/das Schiff zu fahren und wieder herunterzufahren. Am Wochen- ende soll ein Chauffeur jedoch nicht fahren müssen. Zwei Stunden mehr Lenkzeit in Not- fällen: Die EU will, dass der Chauffeur mehr Zeit zu Hause verbringen kann. Wie oft kommt es aber vor, dass es am Freitag ei- nen Stau gibt und man eine Stunde vor dem Firmenhof keine Lenkzeit mehr hat? Dieses Problem will die EU lösen, indem der Chauf- feur in Notfällen am letzten Tag vor dem Wochenende die tägliche Lenkzeit um zwei Stunden verlängern darf, um nach Hause zu kommen. Auch hier ist die Idee ganz gut. Nur ist auch hier das Problem, dass Firmen diese Stunden regelmässig einberechnen wer- den. So profitiert am Schluss nicht der Chauf- feur, sondern die Firma zwingt den Fahrer zu mehr Arbeit. 56 Tachoscheiben mitführen: Der Chauffeur soll bei einer Polizeikontrolle auf der Strasse die letzten 56 Tage nachweisen können. Wenn der Fahrer oder die Fahrerin noch mit einem analogen Tachografen fährt, muss dieser die letzten 56 Einlageblätter mitführen. Einlageblätter während zwei Monaten im Lastwagen mitzuführen, kann diese un- lesbar machen. Der administrative Aufwand für einen Chauffeur wird immer grösser. Der Nutzen für den Chauffeur ist hingegen klein. Hier wären bessere ARV-Betriebskontrollen Wochenruhezeit Beginn Ende Freie Tage Sollzeit Effective Ruhezeit Ausgleich 1. Samstagabend 17.00 Montagmorgen 06.00 Sonntag 45 37 -8 2. Samstagabend 17.00 Montagmorgen 06.00 Sonntag 45 37 -8 3. Freitagabend 17.00 Montagmorgen 06.00 Samstag + Sonntag 45 61 +16 Nach den neuen EU-Vorschriften gibt es nur noch vier freieTage für dreiWochen Arbeit. Avesco AG Hasenmattstrasse 2 CH-4901 Langenthal info@avesco.ch Tel.: 0848 832 832 w w w . f l i e g l . c o m ■ Ab 5.000 kg – Leichtbau für höchste Nutzlast ■ Bis zu 10 % geringerer Kraftstoffverbrauch ■ Nachhaltig: bis zu 10 % weniger CO 2 -Ausstoß ■ Umfangreiches Aerodynamikpaket ■ Hochverschleißfester Stahl: HB 450 ■ Konische Mulde für schnellstes Abkippen ■ Curved Chassis ■ Niedriger Fahrzeugschwerpunkt ■ Niedrige Ladekante – unter 2.800 mm – Kürzere Hubzeiten – 40 cm niedriger – Bessere Sicht beim Beladen – Schnelles Beladen problemlos möglich „Fährst Du noch Eisen? Oder machst Du schon Schotter?“ Mehr Schotter durch mehr Nutzlast – mit dem Fliegl StoneMaster ! StoneMaster Grafik: Regina Riedweg

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