Ausgabe Nr. 12/2021
36 CAMION 12 / 2021 ARV Die Branchennews aus erster Hand – dank einem SWISS CAMION Abonnement. Bestellen Sie Ihr Abonnement noch heute! Abonnement SWISS CAMION Sie können den Adresstalon scannen und an folgende Mailadresse senden: kmartin@routiers.ch Oder brieflich an unten stehende Adresse: SWISS CAMION – Les Routiers Suisses Route de la Chocolatière 26, 1026 Echandens Telefon 021 706 20 32 +++ Am Steuer des neuen Mercedes Actros «Fortschritt ist nicht aufzuhalten» +++ Schweizer Premiere 40-Tönner mit Strom Seite 2 +++ Crash-Tests mit Lastwagen Wenn dieTechnik Leben rettet +++ Kurs der Routiers Suisses Umgangmit Reklamationen Seite 10 Seite 28 +++ Porträt Julien Schaer, 32 Die Fachzeitschrift für Berufschauffeure N r. 6/ 2019 ISSN 1423-4319 Fr. 7.50 +++ MANTGS 44.500 10 × 4-6 Eine Nutzlast von 25Tonnen +++ CamionTransport Reportagemit SabrinaVetterli Seite 12 +++ ChristineTravers Verkaufsberaterin beiVolvo Bus +++ Test Citroën-LkwC6 von 1930 Seite 14 Seite 26 +++ Serie «Junge Chauffeure» Chrystelle Schafroth, 28 Die Fachzeitschrift für Berufschauffeure N r. 3/ 2019 ISSN 1423-4319 Fr. 7.50 Anrede: Herr / Frau Name / Vorname: Strasse und Nr.: PLZ/ Ort: Telefon / Mobiltelefon: E-Mail: Datum: Unterschrift: Jahres abonnement = 11 Ausgaben CHF 75.– SWISS CAMION – Abo. Bundesrat hat ARV angepasst A m 17. November 2021 hat der Bundes- rat wie erwartet die ARV 1 angepasst. Die meisten neuen Regeln betreffen nur den internationalen Transport. Die Anpas- sung der ARV 1 wurde wegen dem EU-Mobili- tätspaket nötig. Wir haben mehrmals darüber berichtet. Hier eine kurze Übersicht, was neu ab wann gilt: Was ist neu ab dem 01.01.2022? – H andwerker, die mit dem eigenen Last wagen bis 7,5 t Gesamtzuggewicht ihr eigenes Material im Umkreis von 100 km um den Firmensitz transportieren, fallen nicht unter die ARV. – D ie wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden darf nicht mehr in der Kabine verbracht werden. – C hauffeure, die lange im Ausland sind, Ab nächstem Jahr dürfen Chauffeure die wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden nicht mehr in der Kabine verbringen. Zu- dem darf man im Winterdienst einmal pro Woche länger arbeiten. dürfen neu zwei verkürzte wöchentliche Ruhezeiten hintereinander einlegen. – V or demWochenende kann in Ausnahme- fällen die Lenkzeit um bis zu zwei Stunden verlängert werden, wenn man dadurch noch nach Hause kommt. – M indestens eine wöchentliche Ruhezeit pro Monat soll der Chauffeur zu Hause verbringen können. – B eimanalogen Fahrtenschreiber muss der Grenzübertritt gleich nach dem Überque- ren der Grenze von Hand auf der Tacho- scheibe vermerkt werden. Was ist neu ab dem 02.02.2022? – W er mit einem digitalen Fahrtenschreiber ohne GPS über die Grenze fährt, muss dies gleich nach dem Grenzübertritt manuell nachtragen. Was ist neu ab dem 31.12.2024? – W er mit einem analogen Fahrtenschreiber unterwegs ist, muss Tachoscheiben für 56 Tage im Fahrzeug mitführen. Winterdienst Ab dem 01.01.2022 dürfen Chauffeure, die Winterdienst machen, einmal pro Woche die tägliche Ruhezeit innerhalb von 30 Stunden anstatt innerhalb von 24 Stunden verbringen. Die Schichtzeit darf sich also auf 18 Stunden und nicht nur 15 Stunden belaufen. Die täg- liche Ruhezeit muss danach mindestens 12 Stunden betragen. Am Wochenende ist dann eine normale wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden nötig. (Christian Llamera) Mehr Details dazu gibt es auf der Webseite des ASTRA: www.astra.admin.ch Änderungen bei der ARV kommen ab 2022. Foto: Daniel von Känel
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