Ausgabe Nr. 1/2022

33 CAMION 1 / 2022 LSVA: Unsere Vorschläge Der Wechsel vom Anhängergesamtgewicht auf die Anzahl Achsen hängt mit europäischen Mautsystemen und den Erfassungsgeräten zusammen. Die meisten Staaten in Europa erfassen für die Maut das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges und die Anzahl der Achsen. Deswegen bestehen europäische Erfassungsgeräte, welche nicht in der Lage sind, Anhängergewichte flexibel zu erfassen. Da aber ein grosser Teil der LSVA mit ausländischen Fahrzeugen entsteht, wäre es sinnvoll, wenn man diese Geräte auch in der Schweiz einsetzen könnte. Zudem würde man sich die erneute Entwicklung eines eigenen neuen Erfassungsgerätes sparen. Die jetzige Gerätegeneration wird dann rund 15 Jahre alt sein und muss demnach sowieso ersetzt werden. Die Umstellung auf die Zählung der Achsen ist kaum zu vermeiden. Dafür fällt das Herumfahren mit abgelasteten Anhängern weg, die trotzdem zu stark geladen werden. Ebenso fällt die Deklaration einzelner Anhänger mit Anhängernummern weg. Probleme bei Anhängern Probleme ergeben sich vor allem bei Zweiachs-Anhängern und Zweiachs-Sattelaufliegern. Dreiachs-Anhänger und Dreiachs-Sattelauflieger werden grundsätzlich für das maximal mögliche Gesamtzuggewicht von 40 t verwendet. Einachs-Anhänger sind kaum mehr vorhanden und haben Die LSVA soll auf 2025 umgebaut werden.Die wichtigsten Änderungen sind,dass die Abrechnung durch externe Dienstleister gemacht werden soll.Die Bemessung der LSVA wird aufgrund des Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges, der Anzahl Achsen der Anhänger und des maximalen Gesamtzuggewichts der Fahrzeugkomposition erfolgen. Vor Kurzem ist deswegen ein Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen worden. Die Resultate und der definitive Entscheid stehen noch aus. technische Nachteile. Sie müssen beim Abstellen abgestützt werden. Ausserdem haben sie je nach Beladungszustand gefährliche Fahreigenschaften. Aufgrund der erhöhten Unfallgefahren werden schwere einachsige Anhänger in der Schweiz kaum mehr verwendet. Anstelle von Einachs-Anhängern wurden bisher leichtere Zweiachs-Anhänger verwendet. Aus Gründen der Verkehrssicherheit möchten wir auf vermehrten Einsatz von Einachs-Anhängern verzichten. Einachsige Sattelauflieger werden in Spezialfällen eher verwendet, sind aber von den Kosten her eher uninteressant. Vorschlag: 7000 kg pro Achse Die generelle Bewertung einer Anhängerachse mit 9000 kg schafft Benachteiligungen. Mit der neuen Berechnungsmethode wird ein leichter zweiachsiger Anhänger teuer, da er mit 18 000 kg bewertet wird. Bei dreiachsigen Anhängern ergibt sich diese Problematik nicht, da die LSVA auf 40 000 kg beschränkt ist und niemand einen technischen Grund hat, anstelle eines Zweiachs-Anhängers oder -Sattelaufliegers einen abgelasteten Dreiachser einzusetzen. Dieser Effekt kann mit einem reduzierten Gesamtzuggewicht nur bedingt abgeschwächt werden. Die Reduktion des Gesamtzuggewichtes reduziert den flexiblen Einsatz eines Zugfahrzeuges mit verschieden schweren Anhängern. Wir haben vorgeschlagen, für zweiachsige Anhänger und Sattelauflieger das Gewicht zur Bemessung der LSVA auf 7000 kg je Achse, folglich 14 000 kg festzulegen. Bei einem dreiachsigen Zugfahrzeug können bei Bedarf nach wie vor 40 000 kg Gesamtgewicht erreicht werden. Bei leichten zweiachsigen Anhängern, welche oft auch für 10 000 bis 12000 kg Gesamtgewicht eingesetzt werden, ist die Benachteiligung kleiner. Zweiachsige Auflieger werden sehr oft abgelastet eingesetzt. Diese Variante erachten wir als sinnvoll, da sie für Transportunternehmer bei hohen Gewichten keine Veränderungen ergibt, keine gefährlichen einachsigen Anhänger favorisiert und Spielraum für verschieden und flexibel eingesetzte zweiachsige Anhänger und Auflieger ergibt, die zudem besser in der topographisch eher schwierigen Schweiz einsetzbar sind. Es ist klar, dass damit zumindest für den Binnentransport eine Favorisierung von zweiachsigen Anhängern und Aufliegern entsteht. Sie haben in der Schweiz eine lange Tradition und passen auch am besten in unsere wesentlich kleinräumigere Verkehrslandschaft. Keine externen Dienstleister Den Einsatz von Dienstleistern zu Erfassung und Inkasso sehen wir als schwierig an. Eine Steuer gehört direkt an den Staat bezahlt. Zwischenverdiener mit Rabattmöglichkeiten oder Konkursrisiko gehören da nicht dazu. Wenn man schon zahlen muss, dann gilt das für alle, am gleichen Ort und zum gleichen Tarif. Ohne CashBack und Zahlungsverzug. Wir sind gespannt, was schlussendlich beschlossen wird. (David Piras) Aktuell Fachmagazin SWISS CAMION, die Nummer 1 in der Nutzfahrzeugbranche hohe Leserbindung, wird vom Entscheider bis zum Lernenden gelesen über 50 000 Leser Auflage: 17813 Exemplare (WEMF zertifiziert) nach Sprachen getrennte Ausgaben in Deutsch und Französisch erscheint 11 x jährlich Für Inserate-Reservationen kontaktieren Sie: Frau Kéren Martin Telefon 021 706 20 32 E-Mail: KMartin@routiers.ch SWISS CAMION Les Routiers Suisses Route de la Chocolatière 26 1026 Echandens www.swisscamion.ch

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