Ausgabe Nr. 6/2022

23 CAMION 6 / 2022 Transportwesen Rutschen und Baden inmitten von tropischen Pflanzen und Maya-Ruinen. Dank Palmen und Co. gibt es das ganze Jahr Sommer Feeling. 12 unverwechselbaren Rutschbahnen auf 2,1km Gesamtlänge warten auf dich. Ein Erlebnis sind genauso das Rio Mare Flussbad oder das grosse Wellenbad mit 1,20m hohen Brandungswellen. Erholung ist in der Alpa-Therme mit Whirlpool und in der Sole-Therme oder in der Sauna garantiert. Eine traumhafte Aussicht auf den Zürichsee und die Berge geniesst man von der grossen Liegewiese mit Liegestühlen. Und für die jüngsten Gäste gibt es den Kleinkinderbereich mit MiniRutschbahnen, Kinderplanschbecken und Wasserspielen. Alpamare – Rutschspass mit Jungle-Feeling! Angebot für LRS-Mitglieder Gegen Vorweisen der LRS-Mitgliederkarte oder gegen Abgabe dieses Coupons an der Alpamare Kasse, profitieren Sie von 20% Rabatt auf den regulären Eintrittspreis. Gültig für bis zu 4 Personen: vom 1. Juni 2022 bis 31. August 2022 Nicht kumulierbar mit anderen Vergünstigungen und ausgenommen Kleinkind-Tarif (0–5 Jahre) Kasseninfo: «ROUT» In der EU braucht es für Nutzfahrzeuge ab 2,5Tonnen eineTransportlizenz. Foto: Kevin.B/Wikimedia Keine Lizenzpflicht für Lieferwagen bis 3,5t «Bestätigung für Transportunternehmen mit Sitz in der Schweiz»: Unter diesem Link findet man auf der Webseite des BAV derzeit eine Information zur Transportlizenz. Für welche Fahrzeuge eine Lizenzpflicht herrscht, war offenbar vielen nicht ganz klar, weil die EU dieentsprechendenRichtlinien imRahmendes Mobilitätspakets verändert und die Schweiz einige Richtlinien schon jenen der EU angepasst hat. Im Fall der Lizenzpflicht für Fahrzeuge von 2,5 t bis und mit 3,5 t ist dies aber nicht der Fall – zumindest noch nicht. «Wir bestätigen hiermit, dass zurzeit und bis auf Weiteres keine sogenannte Lizenzpflicht im Güterverkehr für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge über 2,5 bis und mit 3,5 Tonnen besteht», hält Die EU hat mit dem Mobilitätspaket die Lizenzpflicht fürTransportfahrzeuge auf den Bereich 2,5 t bis 3,5 t ausgeweitet. «Zurzeit und bis auf Weiteres» bestehe keine Lizenzpflicht für solche in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuge, bestätigt das Bundesamt für Verkehr BAV. Die Anpassung an die EU-Richtlinien steht lediglich im Raum. das BAV fest. Die in der EU neu geltenden Vorschriften «finden bis zu einer Anpassung der entsprechenden schweizerischen rechtlichen Grundlagen sowie des Landverkehrsabkommens für schweizerische Transportunternehmen keine Anwendung.» Eine Anpassung hat der Bundesrat vorgeschlagen, ist aber noch nicht beschlossen. (Daniel von Känel)

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