12 CAMION 2 / 2023 Sicherheit Das Fahrzeug von Schnee und Eis zu befreien lohnt sich Wenn Schnee oder gar Eis durch den Fahrtwind vom Lastwagendach geweht wird, droht Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende. Glimpflich ausgegangen ist ein solcher Fall im Februar 2021 auf der Autobahn bei Baden (AG). Ein Autofahrer fuhr hinter einem Lastwagen, der, so sah es nicht nur der Pw-Lenker, sondern auch die Staatsanwaltschaft, Eisplatten verlor und das folgende Auto beschädigte. Glücklicherweise kamen keine Menschen zu Schaden. Selbst eine Busse kassiert Danach trug sich gemäss Unterlagen des Aargauer Obergerichts Folgendes zu: Der Autofahrer verfolgte den Lastwagen, um dessen Kennzeichen zu notieren. Dabei hielt er aber den gebotenen Mindestabstand nicht ein. Für diese Übertretung erhielt er später selbst eine Busse von 100 Franken. Der Geschädigte versuchte danach, mit Briefen und So muss es sein: Ein Chauffeur befreit am Morgen seinen Lastwagen von Schnee und Eis. Aber Vorsicht: Eis kann sich auch tagsüber bilden. Foto: Daniel von Känel Dächer und Planen müssen vom Chauffeur vor der Abfahrt von Schnee und Eis befreit werden. Ein Fall im Kanton Aargau zeigt, dass es sich lohnt, dieser Pflicht nachzukommen. Der betroffene Chauffeur kam mit einer milden Busse davon, ging aber rechtlich dagegen vor. Nun bezahlt er auch noch die Verfahrenskosten des Obergerichts, das seine Berufung ablehnte. E-Mails eine gütliche Einigung mit der Transportfirma zu erzielen, für die der fehlbare Chauffeur unterwegs war. Der Autofahrer hatte keinen Erfolg. So kam es zu einer Strafanzeige und schliesslich zu einer Verhandlung vor dem Bezirksgericht Baden. Dieses verurteile den Chauffeur wegen des Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs zu einer äusserst milden Geldstrafe von 200 Franken. Obergericht bestätigt Urteil Der Chauffeur akzeptierte das Urteil nicht und ging deshalb in Berufung. Er verlangte vor dem Aargauer Obergericht den Freispruch. Er führte unter anderem eine schwere Gehörsverletzung an, weil im Vorverfahren keine Einvernahme stattgefunden habe. Einerseits sei dies im Strafbefehlsverfahren nicht üblich, zudem hätte er bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Gelegenheit gehabt, sich detailliert zu den Vorwürfen zu äussern, entgegnete das Obergericht. Weiter sagte der Angeklagte, er habe seinen Lastwagen und die Plane des Anhängers amMorgen des Unfalltags von Schnee und Eis befreit. Das Gericht hielt aber fest, dass man nicht davon ausgehen könne, dass absolut keine Eisrestenmehr auf demFahrzeug gewesen seien. Zudem sei es ein sehr kalter Wintertagmit Minustemperaturen gewesen, an dem sich auch neue Eisschichten bilden könnten. Einen weiteren Versuch, den Freispruch zu erreichen, unternahm der Chauffeur mit der Behauptung, der Polizeirapport vom Tag des Vorfalls sei kein zulässiges Beweismittel. Er gründe lediglich auf Beobachtungen und Feststellungen des Polizisten, aber nicht auf Aussagen des Chauffeurs oder des Autofahrers. Die Richter des Aargauer Obergerichts hielten aber fest, dass der Polizeirapport durchaus als Beweismittel tauge. Schliesslich weist das Aargauer Obergericht die Berufung ab und bestätigt das Urteil des Bezirksgerichts. Eine wichtige Aussage machten die Oberrichter aber zum Urteil der Vorinstanz: Die Busse von 200 Franken sei ein sehr mildes Urteil für das Vergehen. Die leichtfertig in Kauf genommene Gefährdung der Verkehrssicherheit hätte einweit höheres Strafmass gerechtfertigt. Wegen des Verschlechterungsverbots bleibe es aber bei der Höhe der Geldstrafe, die das Bezirksgericht gesprochen habe. Der Chauffeur muss nun aber neben der Busse auch noch die Verfahrenskosten des Obergerichts von 3000 Franken sowie die Verfahrenskosten von 1705 Franken des Bezirksgerichts bezahlen. Der Fall zeigt, dass es sich lohnt, die Fahrzeuge von Schnee und Eis zu befreien. Das Obergericht sagte es deutlich: In einem solchen Fall ist es üblich, dass die Bussen wesentlich höher sind als 200 Franken. (Daniel von Känel)
RkJQdWJsaXNoZXIy MjYwNzMx