Ausgabe Nr. 3/2023

6 CAMION 3 / 2023 Weiterbildung Lasten richtig anschlagen Mit Helm, Sicherheitswesten und -schuhen ausgerüstet, lauschen die Kursteilnehmer den Anweisungen von Christian Kündig, Kursleiter von Les Routiers Suisses. «Zuerst müsst ihr diesen Stapel Bretter anschlagen», sagt er. In einer Halle von Welti Furrer in Baar (ZG), wo der Kurs stattfindet, stehen ein Kran und verschiedene Lasten zum Üben zur Verfügung. Die Teilnehmer des Kurses «Anschlagen von Lasten» machen sich an die Arbeit, wählen das richtige Anschlagmittel, in diesem Fall sind es Gurten, aus und befestigen die Fracht am Kran. Christian Kündig greift ein und korrigiert, wenn sich ein Fehler einschleicht. Es gilt, das im theoretischen Teil amMorgen des Kurstages Gelernte in der Praxis umzusetzen und zu verankern. Ab April Pflicht Diese Ausbildung ist für alle, die Lasten anschlagen, ab dem 1. April 2023 Pflicht. Der Kursleiter Christian Kündig vermittelte dasWissen auch mit praktischen Übungen. Hier muss ein Fass mit dem Kran angehoben werden. Fotos: Daniel von Känel Wer Lasten anschlägt, braucht ab April 2023 einen Ausbildungsnachweis. Damit will die Suva Unfälle verhindern, die bei dieser Kranarbeit immer wieder vorkommen. Les Routiers Suisses bieten die entsprechende Ausbildung als CZV-Kurs an. Eine defekte Verpackung, instabile Holzpaletten oder lose Teile sind ein Sicherheitsrisiko. Ebenso wichtig ist es, die Anschlagpunkte richtig zu wählen. Denn: Die Last muss in ausbalancierter Lage transportiert werden. Grund: «Für Turmdrehkrane, Fahrzeugkrane und übrige Krane (Industriekrane und Lastwagen-Ladekrane) gilt: Beim Anschlagen von Lasten können sich schwere Unfälle ereignen. Deshalb dürfen nur ausgebildete Personen Lasten an Kranen anschlagen und sie müssen dies mit einem Ausbildungsnachweis belegen», erklärt die Suva. Sie wird das Einhalten der Ausbildungspflicht überprüfen und ruft die Arbeitgeber deshalb auf, die verbleibende Zeit zu nutzen, um die Mitarbeitenden im Anschlagen von Lasten auszubilden. Theorie und Praxis Die Suva gibt auch vor, welche Voraussetzungen Anschlägerinnen und Anschläger erfüllen müssen: Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung, zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise sowie die Fähigkeit, sich mit dem Kranführer klar und unmissverständlich zu verständigen. Die Voraussetzung an die Ausbildung lautet wie folgt: «Als Ausbildung gilt eine umfassende Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Anschlagen von Lasten.» Aus diesem Grund begann der Kurs von Les Routiers Suisses in einem Theorieraumbei Welti Furrer. Christian Kündig vermittelte das notwendige theoretischeWissen, immer unter Einbezug der Teilnehmenden, die ihr vorhandenes Wissen und ihre Erfahrungen einbringen konnten. Das Prüfen der Lasthakensicherung am Kranhaken und die Auswahl und Kontrolle der Anschlagmittel sind die ersten wichtigen Schritte, wenn eine Ladung am Kran angebunden oder eben angeschlagen werden soll. Auch die richtige Aufbewahrung dieser Mittel ist wichtig, können doch beispielsweise Gurten durch Feuchtigkeit oder Hitze Schaden nehmen. Auch das Transportgut muss begutachtet werden. Eine defekte Verpackung, instabile Holzpaletten oder lose Teile sind ein hohes Sicherheitsrisiko. Ebenso wichtig ist es, die Anschlagpunkte richtig zu wählen. Denn: Das Transportgut muss in ausbalancierter Lage transportiert werden, die Anschläger müssen

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