Wir haben uns aus eigenem Interesse, aber auch im Interesse unserer Mitglieder umgehört und in Erfahrung gebracht, was Anwälte für ihre Arbeit in der Stunde verlangen. Vorab aber ein kurzer Ausflug in den Bereich der amtlichen Verteidigung im Bereich der Strafverfahren: Kann sich eine beschuldigte Person im Strafverfahren keinen Anwalt leisten, wird ihr einer vom Staat zur Verfügung gestellt und von diesem auch vorerst bezahlt. Die Stundenansätze sind hier wesentlich tiefer. Ein amtlicher Verteidiger erhält je nach Kanton von Fr. 150.– bis 250.– in der Stunde.
Privater Auftrag kostet mehr
Im Gegensatz dazu stehen die Stundenansätze bei einer Mandatsführung, bei der der Anwalt von einer Privatperson direkt beauftragt wird. Hier sieht es wesentlich anders aus. Die Stundenansätze bewegen sich im Bereich zwischen Fr. 230.– und 600.– in der Stunde. Am günstigsten sind die Kantone Basel, Obwalden und Glarus mit Stundenansätzen ab Fr. 200.– bis Fr. 230.–. Am teuersten sind Genf, Zürich und erstaunlicherweise auch beide Appenzell. Hier bewegen sich die Kosten von Fr. 250.– bis 600.–.
Die Kosten sind am meisten vom Aufwand und der Komplexität eines Falls abhängig. Je nach Fall kann es sein, dass aufwendige Recherchen, Gutachten, externe Termine etc. notwendig sind. In manchen Fällen sind sogar mehrere Anwälte für den gleichen Mandanten tätig, weil der Fall so viel Arbeit verursacht. Auch wenn es einem immens teuer vorkommt, kann dies durchaus seinen Grund haben. Anwälte durchlaufen eine lange und intensive Ausbildung. Die Haftungsrisiken sind teilweise enorm. Zudem haben Anwälte zum Teil sehr hohe Ausgaben für Personal, Software, Versicherungen und Infrastruktur. Dies soll nicht eine Rechtfertigung für die hohen Kosten sein, diese jedoch zumindest teilweise erkenntlich machen.
Dienstleistung unseres Verbandes
Doch unsere Mitglieder brauchen sich diesbezüglich keine Sorgen zu machen. Bereits ab einem Beitrag von Fr. 140.– im Jahr geniessen Berufschauffeure für die wesentlichen Rechtsbereiche Arbeits- und Verkehrsrecht im Rahmen der Berufsausübung den Berufsrechtsschutz. Eine Dienstleistung unseres Verbandes für Aktivmitglieder. Weitere Bereiche wie Verkehrsrechtsschutz privat, Privatrechtsschutz etc. können dazu abgeschlossen werden. Für teilweise weniger als den halben Stundenansatz eines Anwalts ist man für ein ganzes Jahr abgesichert! Ein vergleichbares Angebot findet man nicht.
Unsere Arbeit und die Angebote des Verbands werden durch die Mitgliederbeiträge und Einnahmen aus der Durchführung von Weiterbildungskursen und CZV-Prüfungen finanziert. Den Löwenanteil machen natürlich die Mitgliederbeiträge aus. Darin enthalten sind die gesamte Infrastruktur inklusive Fahrzeuge sowie Personalkosten. Dabei versuchen wir, die Kosten so gut es geht tief zu halten. Doch auch wir haben mit der stetigen Teuerung zu kämpfen. Dies zwingt uns leider dazu, von Zeit zu Zeit die Mitgliederbeiträge zu erhöhen. Doch auch hier stellen wir sicher, dass es im Rahmen des Vernünftigen bleibt und das Preis-Leistungs-Verhältnis das beste auf dem Markt ist.
Mitglieder haben nur Vorteile
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass eine Mitgliedschaft nur Vorteile für die Berufschauffeure hat. Die Mitgliederbeiträge sind gut investiertes Geld. Denn bereits eine kleine Rechtsstreitigkeit kann ein Vielfaches des Mitgliederbeitrags an Anwaltskosten verursachen, welche man ohne Mitgliedschaft aus eigener Tasche zahlen müsste. Werden Sie Mitglied, profitieren Sie von unseren Angeboten und Vergünstigungen, welche nur den Mitgliedern zustehen.
Für weitere Informationen besuchen Sie uns im Internet unter www.routiers.ch. Selbstverständlich stehen wir ihnen auch telefonisch und per E-Mail (info@routiers.ch) zur Verfügung.
Text: Elvedin Mesic