Ausnahmetransporte – Einfacher zur Bewilligung

Aktuell Ausgabe-05-2026

Ab dem 1. Juli 2026 werden Bewilligungen für Ausnahmetransporte in einem vereinfachten Verfahren erteilt. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 beschlossen. Mit der Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens für Ausnahmetransporte beabsichtigt der Bundesrat, den Aufwand für öffentliche und private Akteure zu verringern. Damit werde er auch den Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht, wie er mitteilt. Ausserdem würden diese Transporte so besser über den Tag verteilt, was dem Verkehrsfluss zugute komme. Die Änderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV), die am 1. Juli in Kraft tritt, sieht darüber hinaus vor, dass Transporte von verderblichen Gütern und von Tieren vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen werden. Lastwagentransporte seien für Tiere mit Stress verbunden, so der Bundesrat. Durch nächtliche Fahrten könnten hohe Temperaturen und staubedingt längere Fahrzeiten vermieden werden. Dies liege im Interesse des Tierwohls.

Daniel von Känel