Liechtenstein: Lastwagen dürfen wieder ab 18 gefahren werden

Seit dem 1. Mai 2025 galt im Fürstentum Liechtenstein das Mindestalter für den Erwerb eines Führerausweises der Kategorie C (Lastwagen) 21 Jahre und der Kategorie D (Busse) 24 Jahre. Dies wurde aufgrund der Umsetzung von EWR-Recht im liechtensteinischen Recht festgelegt. Dadurch entstand eine Abweichung zum schweizerischen Recht, das dafür ein Mindestalter von 18 (Lastwagen) respektive 21 Jahren (Gesellschaftswagen) vorgibt. «Das EWR-Recht lässt aber zu, dass in Bezug auf die Führerausweise der Kategorien C und D betreffend den berufsmässigen Transport das Mindestalter für die Fahrerlaubnis mit 18 Jahren bzw. 21 Jahren festgelegt werden kann», teilte kürzlich das Ministerium für Infrastruktur und Bildung des Fürstentums Liechtenstein mit. Voraussetzung hierfür sei, dass ein entsprechender Fähigkeitsausweis vorhanden ist. Will heissen: Personen, die einen CZV-Fähigkeitsausweis und einen gültigen Führerausweis besitzen, können die Kategorie C (Lastwagen) mit 18 Jahren und D (Busse) mit 21 Jahren lenken. «Diese Ausnahme beziehungsweise Erleichterung ist für das Transportgewerbe eine sehr wichtige Lösung», heisst es weiter in der Mitteilung. Deswegen würden die Regeln diesbezüglich geändert und wieder dem schweizerischen Recht angeglichen.

Daniel von Känel