Mindestalter erhöht

Führerausweis in Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein hat am 1. Mai das Mindestalter für die Führerausweiskategorien C (Lastwagen) und D (Gesellschaftswagen) erhöht. Grund für die Anpassung des Mindestalters sei die Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie und die Erhöhung der Verkehrssicherheit, wie das Fürstentum mitteilt. Das neue Mindestalter für die Kategorie C beträgt 21 Jahre (bisher 18 Jahre) und jenes für die Kategorie D beträgt 24 Jahre (bisher 21 Jahre). Diese neuen Mindestalter gelten auch für Inhaber und Inhaberinnen schweizerischer Lernfahr- oder Führerausweise, die auf dem Gebiet von Liechtenstein entsprechende Fahrzeuge führen. Für Personen, die den schweizerischen Lernfahr- oder Führerausweis für die Kategorie C oder D vor dem 1. Mai 2025 erworben haben, gilt das bisherige Mindestalter von 18 Jahren für die Kategorie C und von 21 Jahren für die Kategorie D weiterhin.

DVK