Regeln für Güterwagen angepasst

Aktuell Ausgabe-10-2025

Entgleister Güterzug im Gotthard-Basistunnel.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat zwei seiner erst im September eingeführten Sicherheitsmassnahmen für den Schienengüterverkehr angepasst. Auslöser seien neue Erkenntnisse gewesen, heisst es in einer Mitteilung. Die Sicherheitsmassnahmen wurden eingeführt, weil nach dem Unfall im Gotthard-Basistunnel ein systematisches Risiko für Radbrüche bei Güterwagen entdeckt wurde. Geändert hat das BAV hauptsächlich zwei Punkte. So richten sich künftig die vorgeschriebenen technischen Kontrollen nicht mehr nach festen Zeitabständen, sondern nach der tatsächlich zurückgelegten Strecke der Wagen. Damit sollen Sicherheitsprüfungen gezielter erfolgen und besser zur Nutzung passen. Zudem verlängert das BAV die Umsetzungsfrist für die erste grosse technische Untersuchung um ein Jahr: Statt Ende 2025 müssen die betroffenen Wagen erst bis Ende 2026 überprüft werden. Der Grund seien praktische Hürden – die Kontrollen müssten in spezialisierten Werkstätten durchgeführt werden, deren Kapazitäten eingeschränkt seien. Unverändert bleiben die übrigen Massnahmen, darunter strengere Prüfungen der Radsätze, höhere Mindestanforderungen an bestimmte Räder sowie zusätzliche Vorsichtsmassnahmen bei überhitzten Komponenten. Das BAV betont, dass diese Schritte notwendig seien, um das Risiko von Zwischenfällen im Güterverkehr zu reduzieren. In der Branche sorgen die Vorgaben für Diskussionen. Wagenhalter warnen vor höheren Kosten und Engpässen in Werkstätten. Gleichzeitig fordert der Sektor, dass die Schweiz ihre Massnahmen eng mit den europäischen Behörden abstimmen soll, da ein grosser Teil der Güterzüge grenzüberschreitend unterwegs ist. Das BAV zeigt sich offen für eine europäische Lösung, hält jedoch fest, dass die Sicherheit im schweizerischen Bahnnetz oberste Priorität habe.

DVK / Foto: SBB