Rechtsschutz

Gemeinsam mit unserem Versicherungspartner haben wir auf den Fahrerberuf zugeschnittene Deckungen ausgearbeitet. Unsere Mitglieder profitieren zudem von Spezialkonditionen bei Rechts­schutz­versicherungen, die auch den privaten Bereich und die Familienmitglieder abdecken.

Rechtsdienst

Les Routiers Suisses verfügt über einen eigenen Rechtsdienst. Einen Rechtsschutzfall können Sie direkt bei uns anmelden. Unsere hausinternen Juristen prüfen Ihren Fall umgehend und mit höchster Diskretion, beraten Sie persönlich und leiten die nötigen Unterlagen an die Versicherung weiter.

Rechtsschutzfall melden

Rechtsschutzversicherung

Mit unserem Partner CAP Rechtsschutz bieten wir Basis-Versicherungen und Zusatzoptionen an für die Bereiche Verkehrsrecht, Privatrecht, Immobilienrecht und Selbstfahrerrecht. 

Die detaillierten Leistungen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind in den Allgemeinen Bedingungen Kombirechtsschutz aufgeführt. Die Informationen auf dieser Seite geben einen groben Überblick über die wichtigsten Aspekte der einzelnen Angebote.

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Rechtsdienst

Bei Fragen und Rechtsschutzfällen erreichen Sie unseren internen Rechts­dienst per E-Mail legalnoSpam@routiers.noSpamch oder telefonisch. 

+41 21 706 20 00

Montag bis Donnerstag
09.00–12.00 und 14.00–16.30 Uhr

Freitag
09.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr

Lesen Sie bitte das Vorgehen im Rechtsschutzfall, bevor Sie uns in einem konkreten Fall kontaktieren. Nebst den Informationen finden Sie dort die nötigen Formulare.

Verkehrsrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz

Der Verkehrsrechtsschutz kommt insbesondere bei folgenden Ereignissen zum Tragen:

  • Verkehrsunfälle
  • Strafverfolgung infolge einer Verkehrsregelverletzung
  • Führerausweisentzug

Die Versicherung verteidigt Ihre Rechte und deckt Kosten, die im Zusammenhang mit dem Fall entstehen wie Expertisen, Anwaltshonorare und Gerichtskosten. Sie sind als Lenker oder Eigentümer jedes Motor- und Schienenfahrzeugs versichert. Ebenso als Fussgänger, Fahrradfahrer oder Passagier eines Privatfahrzeugs oder öffentlichen Verkehrsmittels.

Wer ist versichert

Die Versicherung ist in zwei Varianten erhältlich: als Verkehrsrechtsschutz Einzelperson sowie als Verkehrsrechtsschutz Mehrpersonen. Bei mehreren Personen müssen diese mit dem versicherten Mitglied ständig im gleichen Haushalt leben.

Gut zu wissen

  • Die Versicherungsdeckung tritt am Tag nach der Bezahlung der Prämie in Kraft und endet am 31. Dezember des laufenden Jahres. Nach Bezahlung der neuen Rechnung verlängert sich die Versicherung jeweils fürs folgende Jahr.
  • Von der Deckung ausgeschlossen sind Fahren ohne gültigen Führerausweis oder Rechtsstreitigkeiten, die vor Abschluss der Versicherung eingetreten sind. 
  • Der Mitgliederbeitrag beinhaltet auch Berufsrechtsschutz-Dienstleistungen. Wir empfehlen aber, zusätzlich den Basis-Verkehrsrechtsschutz abzuschliessen. 

Anmeldung

Der Verkehrsrechtsschutz Einzelperson ist in den Beiträgen für Lehrlinge und Selbstfahrer mitenthalten, nicht aber für die anderen Mitgliederkategorien. Die Prämie variiert zwischen Aktivmitglied und Senior/Freund. Die Preise sind im Anmeldeformular ersichtlich.

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Privatrechtsschutz

Privatrechtsschutz

Der Privatrechtsschutz deckt insbesondere folgende Bereiche ab:

  • Schadenersatzforderungen gegenüber Dritten
  • Patientenrecht
  • Strafrecht (begrenzt auf Fahrlässigkeitsdelikte)
  • Versicherungsrecht
  • Mietrecht (als Mieter)
  • Arbeitsrecht
  • Vertragsrecht
  • Nachbarrecht (begrenzt auf Immissionen durch direkt angrenzende Nachbarn)
  • Rechtsauskünfte

Die Versicherung deckt Anwaltskosten, Kosten für Expertisen auf Anordnung des Gerichts oder im Auftrag der Versicherung, Gerichtskosten, Mediationskosten, Prozessentschädigung der Gegenpartei. 

Wer ist versichert

Nebst dem Mitglied, das die Versicherung abschliesst, sind auch die Privatpersonen versichert, welche dauernd im gleichen Haushalt wohnen. Bei Familien ist die Deckung nicht ans Alter der Kinder gebunden. Ab dem Tag, an dem sie ausziehen, endet aber der Rechtsschutz über die elterliche Police.

Gut zu wissen

  • Die Leistungen sind auf reines Privatrecht beschränkt. Selbstfahrer und Inhaber von Firmen müssen eine separate Rechtsschutzversicherung abschliessen, um ihre Tätigkeit als Unternehmer zu versichern.
  • Für vertragliche Streitigkeiten ist eine Wartezeit von 90 Tagen nach Abschluss der Versicherung vorgesehen.
  • Alle Leistungen sind detailliert in AVB aufgelistet. Ausgeschlossen sind u.a. Erwerb oder Veräusserung von Immobilien, Streitigkeiten bei Bau oder Umbau, Erbrecht, Familienrecht (z. B. Scheidung), Spiel und Wette, Streitigkeiten mit der CAP, Abwehr von Schadenersatzansprüchen, öffentlich-rechtliche Angelegenheiten (z. B. Steuerrecht), vorsätzliche Begehung von Straftaten.
  • Obwohl Eherecht, Erbrecht oder Steuerrecht nicht gedeckt sind, bietet der Rechtsschutz die Möglichkeiten, sich zu diesen Themen juristisch beraten zu lassen.
  • Risiken im Zusammenhang mit Grundeigentum sind durch die Privatrechtsversicherung nicht gedeckt. Deshalb raten wir unseren Mitgliedern, sich als Grundeigentümer zu versichern. Grundeigentümer, die Mieter haben, sollten sich bei uns melden, damit wir den Deckungsbedarf näher abklären können. Die Rechtsschutzversicherung der CAP bietet hier praktische Lösungen an, die jedoch nicht über die Routiers Suisses, sondern direkt bei der CAP abgeschlossen werden müssen.

Anmeldung

Die Preise sind im Anmeldeformular ersichtlich.

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Hauseigentümer­rechtsschutz

Hauseigentümer­rechtsschutz

Die Hauseigentümerrechtsschutz-Versicherung ist eine Zusatzversicherung zur Privatrechtsschutz-Versicherung und kann nur in dieser Kombination abgeschlossen werden. Versichert sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Liegenschaft, die im Eigentum, Miteigentum oder Stockwerkeigentum des Versicherten steht und von ihm bewohnt wird:

  • Bau oder Umbau 
  • Nachbarrecht (Privatrechtlich) 
  • Sachenrecht (Dienstbarkeiten, Grundlasten im Grundbuch)
  • Stockwerkeigentum 
  • Grenzverlauf
  • Enteignung  

Die Versicherung deckt Anwaltskosten, Kosten für Expertisen auf Anordnung des Gerichts oder im Auftrag der Versicherung, Gerichtskosten, Mediationskosten, Prozessentschädigung der Gegenpartei.

Gut zu wissen

  • Für vertragliche Streitigkeiten ist eine Wartezeit von 90 Tagen nach Abschluss der Versicherung vorgesehen.
  • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Streitigkeiten, die ein vom Versicherten nicht bewohntes Gebäude betreffen, Kauf oder Verkauf der Liegenschaft, Einsprachen gegen Bauvorhaben, Zwangsverwertung sowie Streitigkeiten bezüglich öffentlichem Planungsrecht und Güterzusammenlegung.  

Anmeldung

Diese Versicherung ist eine Zusatzoption zur Privatrechtsschutz-Versicherung. Die Preise sind im Anmeldeformular ersichtlich. 

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Selbstfahrerrechtsschutz

Selbstfahrerrechtsschutz

Diese Versicherung richtet sich an Mitglieder, die auf eigene Rechnung mit einem Lastwagen arbeiten. Hat der Fahrer mehrere Lastwagen und Angestellte, ist dieser Rechtsschutz nicht geeignet.

Die Deckung ist auf die Schweiz und Liechtenstein begrenzt und umfasst folgende Rechtsbereiche:

  • Frachtvertrag
  • Übriges Vertragsrecht: Streitigkeiten des Versicherten im Zusammenhang mit Kauf/Verkauf, Tausch, Leasing, Miete, Leihe und Reparatur seines Nutzfahrzeuges. 
  • Versicherungsrecht: Verteidigung des Versicherten bei Streitigkeiten mit Schweizerischen oder Liechtensteinischen Versicherungseinrichtungen, bei denen er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als selbständiger Frachtführer eine Betriebsversicherung abgeschlossen hat.

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Rechtsschutz­versicherung

Kundeninformation Rechtsschutz

Die nachstehende Kundeninformation gibt in übersichtlicher Form einen Überblick über die Identität des Versicherers und den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrages (Art. 3 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag, VVG). Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus dem Antrag bzw. der Versicherungsbestätigung und den Versicherungsbedingungen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des VVG.

Hinweis zum Immobilienrechtsschutz
Diese Zusatzdeckung kann nur in Kombination mit der Privatrechtsschutz-Versicherung abgeschlossen werden.

Bedingungen Kombirechtsschutz


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