Ausgabe Nr. 2/2024

2 SWISS CAMION Der Fahrtenschreiber kommt den Chauffeuren zugute. Der Bundesrat hat die Anpassungen der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften (ARV 1) in die Vernehmlassung geschickt. Auch Les Routiers hat dazu Stellung bezogen und sich beim Bundesrat eingebracht. Im Einklang mit Regelungen der EU und in Erfüllung eines parlamentarischen Vorstosses sollen im grenzüberschreitenden Verkehr auch Lieferwagenlenkende im gewerbsmässigen Gütertransport neu der ARV 1 unterstehen. Für den Verkehr innerhalb der Schweiz, so sieht es der Bundesrat vor, ändert sich nichts. Die EU führt die Fahrtschreiberpflicht und die Unterstellung an Verordnungen entsprechend der ARV1 zwingend im grenzüberschreitenden Transport ein. Es ist den Ländern freigestellt, vergleichbare Regelungen im Binnenverkehr einzuführen. Deutschland hat bereits seit Langem eine Fahrtschreiberpflicht für Fahrzeuge ab 2,8 t auch im Binnenverkehr. Andere Länder wie Frankreich und Österreich haben wesentlich straffere Regelungen als wir, sei es entsprechend der ARV oder aber auch mit anderen Arbeitsgesetzen und Vorschriften für Betriebe. Innerhalb der Schweiz sind übermässige Arbeitszeiten in der Paketzustellung üblich. Rund die Hälfte der Fahrzeuge hat Beulen und die Fahrer verursachen regelmässig Unfälle, da sie übermüdet und überlastet sind. Zudem sind viele selbstständig erwerbend und unterstehen keinerlei Kontrolle. Wir haben regelmässig Klagen von Fahrern, die eine klare Aufzeichnung der Arbeits- und Lenkzeiten wünschen. Ausgebrannte Chauffeure Wir stellen auch fest, dass 3,5-t-Fahrzeuge mit Anhänger eine wesentliche Konkurrenz zu schweren Fahrzeugen geworden sind. Arbeitszeiten werden nicht aufgezeichnet, es besteht kein Nachtfahrverbot und sie sind schneller. Die Arbeitszeiten sind hoch, die Fahrer sind oft übermüdet, ausgebrannt und aggressiv. Kaum einer macht den Job länger als 2 bis 3 Jahre. Die Unternehmungen erklären alle, dass kein Problem bestehe und sie nichts von hohen Arbeitszeiten Der Bundesrat will die ARV revidieren. Die Anpassung sieht vor, dass im grenzüberschreitenden Gütertransport auch Lieferwagen einen Fahrtenschreiber brauchen. Les Routiers Suisses unterstützt das – und fordert eine Ausweitung auf den Binnenverkehr. ARV: Unsere Antwort Fahrtenschreiber für Lieferwagen wissen. Solange diese Fahrten nicht der ARV unterstehen, besteht keine Aufzeichnung von Lenk- und Arbeitszeit. Les Routiers Suisses ist für die Anpassung an die EU-Regeln. Allerdings fordern wir, dass die Präzisierung «im grenzüberschreitenden Verkehr» weggelassen wird. Die Regel soll auch für den Binnentransport in der Schweiz gelten. Handwerker nicht schikanieren Wir haben kein Interesse, Handwerker, die über eine funktionierende Arbeitszeiterfassung verfügen, zusätzlich unter die ARV1 zu stellen. Deshalb braucht es eine Korrektur bei der vorgeschlagenen Formulierung, wonach Fahrer von Lieferwagen über 2,5 t einen Fahrtenschreiber brauchen, «sofern TEXT: DANIEL VON KÄNEL/ DAVID PIRAS FOTOS: DVK

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