Wiederholungskurs SDR/ADR

Für den Transport von Gefahrgut ist ein Gefahrgutkurs vorgeschrieben. Diese Ausbildung muss alle 5 Jahre erneuert werden. Der Wiederholungskurs kann im letzten Jahr vor Ablauf des Ausweises gemacht werden. Der Ausweis wird ab Ablaufdatum verlängert.

Im Wiederholungskurs werden die Inhalte des Grundkurses aufgefrischt und allfällige Neuerungen vermittelt.

Kursinhalt

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Grundlagen der Chemie
  • Umgang mit gefährlichen Gütern und Sonderabfall
  • Umweltschutz
  • Bezeichnung, Verpackung, UN-Nummernsystem
  • Praktische Übungen zur Brandbekämpfung
    Ladungssicherung
  • Verhalten bei Pannen und Unfällen
  • Abschlussprüfung

Kursziele

Der Teilnehmer kennt seine Verantwortung im Umgang mit gefährlichen Gütern, kennt die entsprechenden Verhaltensweisen und ist in der Lage, bei Notfällen richtig zu reagieren. Er ist auf dem aktuellen Stand der Vorschriften.