8 RECHT Jurist Elvedin Mesic. Routiers: Das Bundesamt für Unfallverhütung (BFU) schreibt, dass Unfälle mit jährlich 1200 Schwerverletzten und 59 Getöteten auf Ablenkung und Unaufmerksamkeit zurückzuführen seien. In der Tat kann uns im Alltag vieles ablenken. Wie nehmen Sie das Problem aus juristischer Sicht wahr? Elvedin Mesic: Auch wenn ich die Statistiken nicht im Detail studiert habe, trifft dies leider zu. Allerdings sind diese Unfälle meist auf unaufmerksame Lenker von Personenwagen zurückzuführen. Und im Bereich des Berufstransports? Hier zählen mangelnder Abstand und unvorsichtiger Spurwechsel zu den häufigsten Gründen. Die meisten Chauffeure sind sich der Konsequenzen von Ablenkung bewusst – sie lenken zum Grossteil schwere Fahrzeuge, die über 3,5 Tonnen wiegen. Die Folgen für andere Unfallbeteiligte können daher verheerend sein. Sachschäden bei schweren Unfällen sind erheblich grösser: Sowohl das Transportgut als auch die Fahrzeuge sind teurer. Weiter entgehen der Firma aufgrund des Fahrzeugausfalls Aufträge. Und von den Folgen eines Ausweisentzugs wollen wir lieber erst gar nicht sprechen … Unaufmerksamkeit und Ablenkung gehören zu den häufigsten Hauptursachen von schweren Unfällen auf Autobahnen und Autostrassen. Elvedin Mesic, Jurist und Leiter der Rechtsberatung von Les Routiers Suisses, erklärt, worauf Berufsfahrer achten sollen. TEXT: FABIENNE REINHARD FOTOS: DANIEL VON KÄNEL «Hände ans Lenkrad und Augen auf die Strasse» Ja, sie sind für Berufsfahrer natürlich sehr gravierend. Chauffeure sind beruflich auf ihren Führerausweis angewiesen und müssen im Fall eines Entzugs oft auch mit einem Stellenverlust rechnen. Kommen wir zurück zur Ablenkung. Was gilt juristisch denn eigentlich als «Ablenkung»? Oder anders gefragt: Gibt es eine gesetzliche Definition oder basiert die Beurteilung auf Einzelfällen? Als Ablenkung im Sinne des Gesetzes gilt jede Verrichtung, welche die Aufmerksamkeit des Lenkers vermindert, unabhängig von ihrer Natur. Wie beurteilen Gerichte denn, ob ein Fahrer «abgelenkt» war – z.B. beim Einstellen des Radios? Grundsätzlich erfolgt die Beurteilung auf zweifache Weise. Einerseits die Verrichtung selbst, anderseits die Dauer der Verrichtung. Zum Beispiel: Das Radio kann der Fahrer in der Regel einhändig lauter machen – durch einen automatisierten Handgriff ohne Wegsehen oder gar durch eine Taste am Lenkrad. Dies würde wohl kaum als relevante Ablenkung qualifiziert, solange der Blick auf die Strasse gerichtet und die andere Hand am Steuer ist. Wie sieht es dagegen mit der Benutzung des Mobiltelefons oder dem Griff zur Flasche aus? Hier ist die Aufmerksamkeit stärker gestört. Im Fall der Flasche werden vielleicht sogar beide Hände benötigt – das ist wesentlich schlimmer zu werten. Die Dauer der Ablenkung ist entscheidend: Ein Blick auf das Telefon ohne Verrichtungen ist vergleichbar mit einem Blick auf den Tachometer – also keine relevante Ablenkung. Das Lesen einer SMS oder einer E-Mail hingegen schon. Wenn ich nun beispielsweise mit dem Handy am Ohr telefoniere – mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss ich rechnen? Eine solche geringfügige Ablenkung endet in der Regel mit einer Ordnungsbusse. SMS schreiben, Lieferschein lesen und Ähnliches ziehen aber sowohl ein Straf- wie auch ein Administrativverfahren nach sich. Letzteres kann mit Verwarnung bis hin zum Ausweisentzug enden. Viele Chauffeure müssen mit digitalen Geräten wie Navigation, Bordcomputer und Lieferapps arbeiten. Wie ist hier die Rechtslage – wo endet «beruflich nötig», wo beginnt «verboten»?
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