Mit der Totalrevision der Verordnung über den Transport von Gütern auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen (GüTV) und weiteren einzelnen Verordnungsanpassungen konkretisiert der Bundesrat die vom Parlament beschlossenen Massnahmen zur Stärkung des Güterverkehrs per Bahn und Schiff.Mit Beiträgen sollen der Verlad von Gütern auf die Schiene und der Güterumschlag zwischen der Schiene und anderen Verkehrsträgern gefördert werden. Künftig zahlt der Bund pro beladenen Bahnwagen einen Pauschalbetrag von 40 Franken. Bei Anschlussgleisen gilt eine Mindestmenge von 720 Wagen pro Jahr, damit diese Fördermittel geltend gemacht werden können. Insgesamt stehen hierzu jährlich 50 Millionen Franken zur Verfügung. Die bisherige Rückerstattung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Lastwagenfahrten im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs wird aufgehoben und in diese Beiträge integriert. «Die Förderung von Umschlags- und Verladeanlagen mit Investitionsbeiträgen ist seit Jahren ein bewährtes Instrument zugunsten des Schienengüterverkehrs», schreibt der Bundesrat. Neu soll diese Förderung ausgeweitet und vereinfacht werden: Mit Pauschalbeiträgen werden künftig auch Investitionen in Umschlagflächen und mobile Anlagenteile wie beispielsweise Stapler unterstützt. Wichtig für den Fortbestand des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV) ist die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK). Zur entsprechenden Ausrüstung von Bahnwagen und Lokomotiven wird der Bund Pauschalbeiträge pro Fahrzeug auszahlen – insgesamt bis zu 180 Millionen Franken.
DVK / ASTRA