CO2-Verordnung
Der Bundesrat hat entschieden, die neue CO2-Verordnung rückwirkend in Kraft zu setzen. «Der Bundesrat nimmt mit seinem Entscheid zur rückwirkenden Inkraftsetzung der CO2-Verordnung auf 1. Januar 2025 grossen wirtschaftlichen Schaden in Kauf», sagt auto-schweiz dazu. «Damit werden die Vorschriften für Neufahrzeuge, die trotz zahlreicher Hinweise von auto-schweiz deutlich schärfer ausfallen als im Rest Europas, auch auf bereits erfolgte Vertragsabschlüsse und Fahrzeugauslieferungen angewendet.» Ein entsprechendes Rechtsgutachten eines Wirtschaftsrechtsprofessors hatte für den Fall einer rückwirkenden Inkraftsetzung massive Rechtsverletzungen festgestellt. Nur in wenigen Verordnungspunkten sei der Bundesrat auf die Forderungen von auto-schweiz und sämtlicher Wirtschafts- und Strassenverkehrsverbände im Vernehmlassungsverfahren eingegangen, etwa bei Zielwertgutschriften für das Übertreffen bestimmter Marktanteile von Steckerfahrzeugen, wie auto-schweiz festhält. Die Folgen für die drittgrösste Importwirtschaft der Schweiz seien hohe Sanktionen im dreistelligen Millionenbereich, die zu einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen führen würden. «Der Schaden für die Automobilwirtschaft ist erheblich, ebenso wie die Kollateralschäden für die Gesamtwirtschaft», heisst es weiter. auto-schweiz prüfe nun ein gerichtliches Vorgehen gegen die wirtschaftsfeindliche CO2-Verordnung. «Da kein Referendum zustande gekommen ist, besteht weder für die Änderung des CO2-Gesetzes noch für die Änderungen der CO2-Verordnung eine gesetzliche Grundlage», hält Peter Hettich, Professor für Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Berücksichtigung des Bau-, Planungs- und Umweltrechts an der Universität St. Gallen (HSG), in seinem Gutachten fest. Die nun vom Bundesrat rückwirkend in Kraft gesetzten Regelungen entsprächen zudem nicht dem Willen des Parlaments. Das CO2-Gesetz halte an mehreren Stellen fest, dass sich der Bundesrat bei den Vorschriften für Neufahrzeuge und deren Detailregelungen nach den europäischen Normen richte. Diese Vorgabe wurde bei der Erarbeitung der dazugehörigen Verordnung an mehreren Stellen ignoriert. So etwa bei Zielwertgutschriften für hohe Marktanteile von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden: Überschreitet ein Hersteller diese Zielwerte, erhält er eine Gutschrift auf sein Flottenziel. Die nun verabschiedete Regelung für Personenwagen beinhaltet lediglich den Zeitraum bis und mit 2027, während die EU bis 2029 jährlich entsprechende Verkaufsanreize für elektrische Antriebe anbietet. «Ebenso wurden besondere Fahrzeugkategorien im Güterverkehr vom CO2-Vollzug nicht ausgeschlossen und damit wird bewusst die schwache Marktnachfrage nach elektrischen Lieferwagen ausgeblendet», hält auto-schweiz weiter fest.
PD / DVK