Bundesrat will Anpassungen

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Die Verfahren für Bewilligungen für Ausnahmetransporte sollen vereinfacht und effizeinter gemacht werden.

Sonntags- und Nachtfahrverbot

Der Bundesrat hat Mitte Mai die Vernehmlassung zur Änderung der Verkehrsregelnverordnung eröffnet. Im Zentrum stehen präzisierte Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot, effizientere Prozesse für Ausnahmetransporte sowie die Neuregelung von Rundstreckenrennen im öffentlichen Verkehrsraum. Die Konsultationsfrist dauert bis zum 12. September 2025. Mit den geplanten Änderungen reagiert der Bundesrat «auf gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Entwicklungen im Verkehrsbereich», wie er mitteilt. Ein Schwerpunkt liegt auf einer praxisnahen Erweiterung des Ausnahmekatalogs zum Sonntags- und Nachtfahrverbot. Künftig sollen etwa Tiertransporte generell von diesen Verboten ausgenommen werden – ein Schritt, der mit tierschutzrechtlichen Anliegen begründet wird. Auch bei den Ausnahmebewilligungen für spezielle Fahrzeuge und Transporte strebt der Bundesrat Verbesserungen an. Ziel ist es, das Verfahren sowohl zu vereinfachen, als auch die Effizienz zu erhöhen. Gleichzeitig sollen die Massnahmen helfen, die Belastung der Strasseninfrastruktur durch Schwer- und Sondertransporte besser zu steuern und zu minimieren. Ein weiterer bedeutender Punkt betrifft motorsportliche Veranstaltungen: Nach der Aufhebung des generellen Verbots für Rundstreckenrennen im Strassenverkehrsgesetz sollen nun auch die entsprechenden Einschränkungen in der Verkehrsregelnverordnung fallen. Zukünftig liegt die Zuständigkeit für Bewilligungen solcher Rennen bei den Kantonen. Dabei sind insbesondere Umweltaspekte und die Sicherheit zentral. «Die geplanten Anpassungen markieren einen weiteren Schritt hin zu einer flexibleren, zeitgemässen Regelung des Strassenverkehrs in der Schweiz – unter Wahrung von Umwelt-, Sicherheits- und Infrastrukturinteressen», hält der Bundesrat fest.

DVK