Wie viele Monate werden auf der Fahrerkarte gespeichert?
Die Fahrerkarte speichert in der Regel die Aktivitäten eines Fahrers für mindestens 56 Tage (28 Tage bei Karten vor G2V2). Dazu gehören Lenkzeiten, Ruhezeiten, Bereitschaftszeiten sowie sonstige Arbeitszeiten. Wichtig: Die Karte überschreibt automatisch die ältesten Daten, sobald der Speicher voll ist. Es ist daher unerlässlich, die Daten regelmässig auszulesen und zu sichern; gesetzlich vorgeschrieben ist es, dies spätestens einmal pro Woche vorzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, die Daten einmal pro Woche zu erfassen und in ein entsprechendes Programm zu integrieren, um sie zu speichern. Mit Tachifox können Sie Ihre Fahrer Woche für Woche ganz einfach gemäss den ARV-Vorschriften kontrollieren und so bei Verstössen Berichte erstellen, diese besprechen und von Ihren Fahrern unterschreiben lassen.
Wie sieht es bei den Unternehmenskarten aus?
Die zuständigen Behörden können über die Unternehmenskarte überprüfen, ob die Daten ordnungsgemäss heruntergeladen wurden und die entsprechenden Daten ermitteln. Auch hier sind die Unternehmen verpflichtet, diese Daten regelmässig herunterzuladen, in der Regel spätestens alle 90 Tage. Diese längere Aufbewahrungsfrist dient vor allem der Kontrolle durch die Behörden und der internen Rückverfolgbarkeit. Gemäss der ARV1 müssen die Daten mindestens drei Jahre lang aufbewahrt werden.
Wir empfehlen Ihnen, die Daten einmal im Monat zu erfassen. Beim Auslesen der Daten aus den Fahrtenschreibern lesen Sie gleichzeitig auch die Unternehmenskarte aus. Die Behörden können so sehen, wie oft die Daten heruntergeladen wurden. Die Unternehmenskarte speichert die letzten 230 Nutzungen und Entladungen (Durchführung mindestens alle 3 Monate).
Wer unterliegt der ARV1?
Die ARV1 gilt grundsätzlich für:
– Fahrer von Fahrzeugen, die für den gewerblichen Güterverkehr bestimmt sind und ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben.
– Fahrer von Fahrzeugen, die für die Personenbeförderung bestimmt sind und über mehr als 9 Sitzplätze verfügen (einschliesslich Fahrer).
– Ab dem 1. Juli 2026 gilt die ARV1 auch für Berufskraftfahrer von Kleintransportern (von über 2,5 t bis 3,5 t), die gewerblichen und grenzüberschreitenden Güterverkehr betreiben.
Sonderfälle und Grenzen: Wann gilt die ARV1 – und wann kann man sie ausser Acht lassen?
Die Praxis zeigt, dass es zahlreiche Ausnahmen und Grenzfälle gibt. Hier einige typische Beispiele. Die ARV1 gilt, wenn:
– Ein Handwerksbetrieb Material mit einem 4,2-Tonnen-Fahrzeug ausliefert.
– Ein Fahrer einen Firmen-Kleinbus mit 9 Sitzplätzen fährt.
Die ARV1 gilt in den folgenden Fällen nicht (oder nur eingeschränkt):
– Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen, die ausschliesslich im Werkverkehr eingesetzt werden.
– Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Umkreis von 100 km.
– Einsatzfahrzeuge wie z. B. von Polizei, Feuerwehr oder Armee.
– Fahrzeuge für nichtgewerbliche Zwecke (z. B. private Fahrten).
Achtung: Die Situation wird schnell komplex, insbesondere bei gemischter Nutzung (privat/beruflich) – es wird daher dringend empfohlen, ein Fahrtenbuch zu führen.
Wie viele Tage müssen die Daten aufbewahrt werden – und in welcher Form?
Derzeit müssen Fahrer ihre Tätigkeiten der letzten 56 Tage nachweisen können (früher betrug diese Frist 28 Tage; die Regelung wurde im Rahmen der EU-Anpassungen, die auch die Schweiz übernommen hat, ausgeweitet). Dies gilt jedoch nur, wenn das Fahrzeug mit einem analogen Fahrtenschreiber ausgestattet ist. Andernfalls reicht die Vorlage der Fahrerkarte aus. Die übrigen Daten können aus dem digitalen Fahrtenschreiber ausgelesen werden.
Konkret bedeutet dies: Die Daten müssen auf der Fahrerkarte verzeichnet sein. Zudem müssen fehlende Tage begründet werden (z. B. durch Ausdrucke, ein Arbeitsbuch oder Bescheinigungen).
Die Kontrollbehörden verlangen:
– Daten direkt von der Fahrerkarte oder
– offizielle Ausdrucke aus dem Fahrtenschreiber oder
– schriftliche Nachweise (z. B. bei Krankheit oder Urlaub).
Digitale Lösungen sind für die Verwaltung nützlich, ersetzen jedoch bei Kontrollen nicht die gesetzlich anerkannten Nachweise. Wichtig: Der blosse Zugriff auf Anwendungen oder Programme wie TachiFox reicht daher nicht aus. Die Daten müssen gemäss der ARV1 kontinuierlich von der Fahrerkarte auf ein externes Speichermedium heruntergeladen werden. TachiFox ist jedoch ein geeignetes Kontroll- und Nachweisinstrument für den Fahrer selbst und kann sich als sehr nützlich erweisen, falls der Arbeitgeber sich weigert, die Daten weiterzugeben. Man kann dort sogar Urlaubstage, Ferien, Arbeitszeiten ausserhalb des Fahrzeugs usw. manuell eintragen und so einen Arbeitsbericht ausdrucken, der gegenüber den Behörden als Nachweis dienen kann. Die Arbeitszeit ausserhalb des Fahrzeugs kann auch direkt über den Fahrtenschreiber erfasst werden, sofern die Eingabe am selben Tag erfolgt. Zögern Sie nicht, unseren Kurs «Rund um den Fahrtenschreiber» zu besuchen, um mehr über die Handhabung des Fahrtenschreibers zu erfahren. Ausserdem ist das Programm für Mitglieder kostenlos. Wir bieten auch einen hervorragenden Support bei Problemen oder Fragen. Wir können über die kostenlose Software «TeamViewer» auf Ihren Computer zugreifen und Ihnen so ganz einfach aus der Ferne zeigen, wie die Software funktioniert, und Ihnen bei der ersten Nutzung resp. der Installation usw. helfen.
Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren!
Fazit
Die ARV1 bietet klare Regeln, birgt aber auch einige Fallstricke im Detail. Vorsicht ist geboten, insbesondere was die Datenspeicherung und die Aufbewahrungspflicht betrifft. Wer regelmässig Aufzeichnungen macht, seine Daten ordnungsgemäss dokumentiert und seine Aufbewahrungspflichten kennt, ist auf der sicheren Seite – sowohl bei Kontrollen als auch im täglichen Betrieb.
Text: Elvedin Mesic