Fehlerhafte oder fehlende Akten – Bei Geschwindigkeitsmessungen braucht es Beweismittel

Recht

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Wie schon in der Januar-Ausgabe befassen wir uns, wie das Bundesgericht, auch diesmal mit Geschwindigkeitsbussen. Das Bundesgericht musste kürzlich ein Obergericht zurückpfeifen, weil das Messprotokoll fehlte.

In der Januar-Ausgabe konnten Sie bereits lesen, dass eine Verletzung der Vorgaben der ASTRA-Weisungen über polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachung im Strassenverkehr nicht genügt, um eine Busse loszuwerden. Das Bundesgericht stellt mit dem Urteil vom 11. März 2025 klar, dass aber doch Beweismittel vorliegen müssen, die eine korrekte Messung nahelegen. Im vorliegenden Fall fehlten das Messprotokoll und Logbuch in den Strafakten. Diese sind erforderlich, um nachzuweisen, dass die Funktionstests des Blitzers durchgeführt wurden. Das Bundesgericht hatte bereits in einem früheren Entscheid festgehalten, dass die Funktionstüchtigkeit des Messgeräts in einem solchen Fall durch andere Beweismittel nachgewiesen werden muss. Das Aargauer Obergericht und die Erstinstanz hatten etwas zu leger darauf abgestellt, dass der Beschuldigte auf einem Fragebogen angegeben habe, dass er das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gelenkt habe. Das Bundesgericht hielt hierzu fest, dass diese Tatsache nicht genüge, um zu beweisen, dass die Messung korrekt sei. Weiter hatten die Vorinstanzen darauf abgestellt, dass die Messwerterfassung mit der Bilddokumentation übereinstimmte. Auch das liess das Bundesgericht nicht gelten. Das Bundesgericht hielt dazu fest: Nur weil zweifelsfrei festgestellt wurde, welches Fahrzeug wo geblitzt wurde, sei nicht bewiesen, dass die Messung korrekt ist. Da keine weiteren Beweismittel vorlagen, um nachzuweisen, dass die Messung korrekt durchgeführt wurde, wies das Bundesgericht den Fall zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück.

Das Urteil ist keine Überraschung. Was darin festgehalten ist, war bereits in früheren Bundesgerichtsentscheiden zu lesen. Dennoch ist es erfreulich, dass das Bundesgericht erneut klar aufzeigt, dass auch bei Übertretungen die Beweiswürdigungsregeln einzuhalten sind. Für den Lenker ist die Sache jedoch noch nicht vom Tisch. Das Obergericht wird sich nochmals mit dem Fall beschäftigen, eine Verurteilung ist nicht ausgeschlossen.

Quelle:

Urteil des Bundesgerichts vom 11. März 2025 6B_1057/2023

Text: Michel Magnin

Foto: Kapo VS