Änderungen über Zulassung von Strassentransportunternehmen
Der Bundesrat hat einige Änderungen an der Verordnung über die Zulassung von Strassentransportunternehmen beschlossen, die nun am 1. Mai 2025 in Kraft treten. Sie basieren auf den Anpassungen, die das Parlament in der Sommersession 2024 beschlossen hat. Unter anderem wird die Zulassungspflicht für Unternehmen eingeführt, die für den Gütertransport im grenzüberschreitenden Verkehr Lieferwagen über 2,5 Tonnen einsetzen. Zudem sind Massnahmen gegen Scheinfirmen («Briefkastenfirmen») vorgesehen. Die Anpassungen sollen einen faireren Wettbewerb und die Professionalisierung im Transportgewerbe fördern.Einerseits enthält die Verordnung künftig präzisere Vorschriften zum Nachweis des Unternehmenssitzes. Damit soll verhindert werden, dass ausländische Transportunternehmen in der Schweiz Briefkastenfirmen gründen, um auf diese Weise das Kabotageverbot zu umgehen. Andererseits hat der Bundesrat die Beträge für den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit für leichte Fahrzeuge festgelegt und gleichzeitig die bestehenden Beträge für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen herabgesetzt. Unternehmen, die ausschliesslich Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen einsetzen und mit diesen nur innerhalb der Schweiz Gütertransporte durchführen, bleiben von der Lizenzpflicht befreit.
UVEK / DVK