«Wegen der technischen Entwicklung stösst das heutige System der LSVA an seine Grenzen», sagt der Bundesrat. Aktuell befänden sich knapp 90 Prozent aller Lastwagen, die auf den Schweizer Strassen verkehren, in der günstigsten Abgabekategorie. Zudem steige die Anzahl der Fahrzeuge mit Batterie oder Wasserstoffantrieb, die von der LSVA befreit sind. «Dadurch verliert die LSVA Einnahmen sowie ihre Verlagerungswirkung», heisst es weiter.
Mehr Planungssicherheit
Mit der Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, will er das Tarifsystem neu ausrichten. Ab 2029 sollen auch elektrisch angetriebene Lastwagen LSVA-pflichtig werden. Aber: «Um die Modernisierung und Dekarbonisierung der Lastwagenflotte voranzutreiben, können elektrisch angetriebene Fahrzeuge bis in das Jahr 2035 von Rabatten auf der LSVA profitieren», hält der Bundesrat fest. Zudem sollen die heute am meisten verbreiteten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor der Abgasnorm Euro-VI von der günstigsten in die zweitgünstigste Abgabekategorie verschoben werden. Auch die neuen Lastwagen der Euro-VII-Norm werden mit der Teilrevision in die zweitgünstigste Abgabekategorie eingeteilt. Um sie gegenüber den Euro-VI-Fahrzeugen abzugrenzen, ist auch hier vorgesehen, die LSVA für diese Fahrzeuge bis 2035 durch Rabatte zu vergünstigen. Der Bundesrat will den Transportunternehmen zudem mehr Planungssicherheit geben, indem er die Kriterien für die Einteilung in die Abgabenkategorien künftig jeweils mindestens sieben Jahre vor Inkrafttreten festlegt.
Text und Foto: Daniel von Känel