Mehr stationäre Kontrollen – Lastwagen können in neuen Kontrollzentren besser untersucht werden

Verkehr und Infrastruktur Ausgabe-04-2026

Schwerverkehrskontrollzentren wie jenes in Giornico (TI) ermöglichen vertieftere Untersuchungen an Lastwagen als bei mobilen Kontrollen.

Die Statistik der Schwerverkehrskontrollen der Bundesämter für Strassen (ASTRA) und für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) für 2025 ist erschienen. Sie zeigt: Kontrollen fanden etwa gleich viele statt wie ein Jahr zuvor. Es gibt aber eine Verlagerung von mobilen zu stationären Kontrollen.

Bund und Kantone haben im Jahr 2025 insgesamt 124 877 Lastwagen, Busse und Lieferwagen kontrolliert. «Damit blieb die Gesamtzahl der Kontrollen gegenüber dem Vorjahr nahezu stabil (–2 %)», wie das ASTRA und das BAZG mitteilen. Die beiden Bundesämter haben kürzlich die Statistik der Schwerverkehrskontrollen 2025 veröffentlicht.

Im Auftrag des Bundes

«Schwerverkehrskontrollen erhöhen die Verkehrssicherheit, verbessern die Einhaltung der Vorschriften und tragen zu fairem Wettbewerb im Transportgewerbe bei», begründen die Verantwortlichen. Seit über 20 Jahren führen die Kantone im Auftrag des Bundes entsprechende Kontrollen durch – sowohl direkt auf den Strassen als auch in Schwerverkehrskontrollzentren (SVKZ) entlang der Nationalstrassen.

Ergänzend überprüft das BAZG Fahrzeuge und Chauffeure im Rahmen von Zollkontrollen. «So wird sichergestellt, dass technisch mangelhafte oder überladene Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen und Vorschriften zu Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden», heisst es weiter in der gemeinsamen Medienmitteilung.

Die Daten zu diesen Kontrollen werden seit 2008 erhoben, die entsprechende Statistik publiziert das ASTRA seit dem Jahr 2018.

Gravierende Mängel

Bei den Schwerverkehrskontrollen wurden im vergangenen Jahr insgesamt 25 868 Fahrzeuge beanstandet. In rund 5500 Fällen waren die Mängel so gravierend, dass die Weiterfahrt verwehrt werden musste. Das sind etwa gleich viele wie 2024.

In den neun in der ganzen Schweiz verteilten SVKZ des Bundes wurden im letzten Jahr 55 244 Fahrzeuge überprüft. Das sind 9 % mehr als 2024. Für diese auffällige Entwicklung gibt es einen strukturellen Grund. Mit der Eröffnung neuer Kontrollzentren wie in Oensingen (A1 Kanton Solothurn) und Gior-nico (A2 Kanton Tessin) verlagern die Kantone Ressourcen von mobilen Einsätzen hin zu stationären Kontrollen. Diese ermöglichen laut ASTRA umfassendere und technisch vertiefte Prüfungen. Die mobilen Polizeikontrollen (–7 %) sowie die Kontrollen des BAZG (–12 %) gingen im letzten Jahr zurück.

Lieferwagen häufiger kontrolliert

«Lieferwagen transportieren auf den Nationalstrassen zunehmend mehr Güter», schreibt das ASTRA. Deshalb wurden sie 2025 häufiger kontrolliert. In den SVKZ überprüften die Behörden 5331 Lieferwagen, 71 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei wurden 1150 Lieferwagen beanstandet (+62 %), in 324 Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt (+115 %).

Mehr Mängel durch Manipulation

Die Zahl der Beanstandungen aufgrund technischer Mängel stieg bei allen Fahrzeugen um 18 % auf 8282 Fälle. Besonders deutlich nahmen die Fälle von Abgastrübung zu: Diese erhöhten sich von 177 auf 365 (+106 %). Ein wesentlicher Teil dieser Zunahme betrifft Lieferwagen. Es wurden 149 Fälle festgestellt (2024: 19). Erhöhte Abgastrübung kann auf unzulässige Manipulationen an Abgasnachbehandlungssystemen oder an der Motorsteuerung hinweisen.

Text: Daniel von Känel
Fotos: Daniel von Känel / BAZG

 

Änderungen bei Lieferwagen

Binnenverkehr ist nicht betroffen

 

Lieferwagen rücken immer mehr in den Fokus bei Verkehrskontrollen, weil immer mehr Güter mit solchen leichten Nutzfahrzeugen transportiert werden. Auch im Strassenverkehrsrecht gibt es für diese Fahrzeugklasse, und zwar ab 2,5 t, eine Änderung. Sie betrifft aber nur den grenzüberschreitenden Güterverkehr und tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen, die grenzüberschreitend eingesetzt werden und bei denen das Fahren mehr als die Hälfte der Arbeitszeit ausmacht, gelten dann nämlich neu angepasste Vorschriften zu Arbeits- und Ruhezeiten gemäss der Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV 1. So müssen diese Fahrzeuge mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation (Smart Tachograph 2) ausgestattet sein. Diese Anpassung dient der Angleichung an internationale Vorgaben und soll sowohl die Verkehrssicherheit erhöhen als auch die Arbeitsbedingungen der betroffenen Chauffeurinnen und Chauffeure verbessern. Für den ausschliesslich nationalen Güterverkehr ergeben sich keine Änderungen.

Text: Daniel von Känel / Foto: Unisouth