Nicht unter Wert fahren

Recht Ausgabe-08-2026

So gelingt Ihnen die Lohnverhandlung

Wer das ganze Jahr zuverlässig unterwegs ist, Verantwortung übernimmt und täglich Leistung erbringt, darf auch über seinen Lohn sprechen. Gerade im Oktober und November stehen in vielen Betrieben die Mitarbeitergespräche und Lohnverhandlungen für das Jahr 2027 an. Ein guter Zeitpunkt, um die eigenen Interessen einzubringen. Mit den folgenden Tipps gelingt es, gut vorbereitet und überzeugend in die Lohnverhandlung zu gehen.

Der Lohn ist mehr als eine Zahl

Lohnverhandlungen müssen keine unangenehme Konfrontation sein. Sie sind eine Gelegenheit, gemeinsam mit dem Arbeitgeber über die eigene Leistung, die Verantwortung und die weitere berufliche Entwicklung zu sprechen. Für Berufschauffeusen und Berufschauffeure gibt es dabei viele Punkte, die in einem solchen Gespräch angesprochen werden können. Dazu gehören unter anderem zusätzliche Verantwortung, besondere Einsätze, Flexibilität, langjährige Erfahrung, neue Aufgaben oder absolvierte Weiterbildungen. Entscheidend ist, nicht einfach zu sagen «Ich möchte mehr Lohn», sondern erklären zu können, warum die eigene Arbeit eine Lohnanpassung rechtfertigt.

Gute Argumente

Die gestiegenen Lebenshaltungskosten, eine höhere Miete oder eine grössere Familie können persönliche Gründe sein, weshalb mehr Geld benötigt wird. Für eine Lohnverhandlung sind sie jedoch meist nicht die stärksten Argumente. Besser ist es, die eigene Leistung in den Vordergrund zu stellen. Habe ich zusätzliche Aufgaben übernommen? Fahre ich anspruchsvollere Touren? Trage ich mehr Verantwortung für Fahrzeug und Ladung? Bin ich besonders flexibel bei Arbeitszeiten oder Einsätzen? Habe ich mich weitergebildet oder zusätzliche Qualifikationen erworben? Je konkreter die Argumente, desto besser. Statt allgemein von «mehr Leistung» zu sprechen, sollte man Beispiele nennen können.

Vorbereitung zahlt sich aus

Eine erfolgreiche Lohnverhandlung beginnt lange vor dem eigentlichen Gespräch. Deshalb lohnt es sich, die vergangenen Monate nochmals kritisch anzuschauen und die eigenen Leistungen aufzuschreiben. Auch ein Blick auf die branchenüblichen Löhne kann hilfreich sein. Dabei sind insbesondere die geltenden GAV, Lohnregulative und kantonalen Vereinbarungen zu berücksichtigen. Je nach Tätigkeit, Erfahrung und Kanton können die Rahmenbedingungen unterschiedlich sein.

Eine Zahl nennen und dazu stehen 

Wer eine Lohnerhöhung ansprechen möchte, sollte sich vorher überlegen, was er konkret erwartet. Eine klare Lohnvorstellung ist besser als ein unbestimmtes «Ich hätte gerne etwas mehr». Dabei sollte geklärt sein, ob über den Brutto- oder Nettolohn gesprochen wird und ob der 13. Monatslohn bereits berücksichtigt ist. So entstehen später keine Missverständnisse. Und noch etwas gehört zur Verhandlung: Nachdem die eigene Forderung ausgesprochen wurde, darf auch einmal Stille entstehen. Man muss nicht sofort nachgeben oder die eigene Forderung relativieren. Lassen Sie den Arbeitgeber reagieren.

Wenn es kein «Ja» gibt

Nicht jede Lohnforderung wird erfüllt. Ein Nein sollte deshalb nicht automatisch das Ende des Gesprächs sein. Viel wichtiger ist die Frage, was passieren müsste, damit eine Lohnerhöhung möglich wird. Vielleicht fehlt momentan das Budget. Vielleicht möchte der Arbeitgeber zuerst bestimmte Ziele oder Leistungen sehen. Dann sollten diese Punkte möglichst konkret vereinbart werden. Auch ein verbindlicher Termin für ein weiteres Gespräch kann sinnvoll sein. Wenn beim Grundlohn kein Spielraum vorhanden ist, können je nach Betrieb auch andere Leistungen diskutiert werden. Beispielsweise zusätzliche Ferientage, mehr Spesen, Weiterbildungen oder andere Zusatzleistungen. 
Wichtig ist, dass aus einem unverbindlichen «Vielleicht später» kein leeres Versprechen wird. Wenn eine spätere Lohnanpassung in Aussicht gestellt wird, sollte möglichst klar festgehalten werden, welche Voraussetzungen dafür gelten und wann erneut darüber gesprochen wird.

Was gilt rechtlich?

Grundsätzlich besteht in der Schweiz kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine jährliche Lohnerhöhung. Entscheidend können jedoch der Arbeitsvertrag, ein anwendbarer Gesamtarbeitsvertrag oder andere verbindliche Regelungen sein. Dort können beispielsweise Mindestlöhne oder Lohnstufen vorgesehen sein. Auch eine Lohnkürzung kann der Arbeitgeber nicht einfach nach Belieben vornehmen. Eine Änderung des vereinbarten Lohnes gegen den Willen des Arbeitnehmers ist rechtlich nicht dasselbe wie eine normale Lohnverhandlung und erfordert eine sogenannte Änderungskündigung.

Gemeinsam für faire Löhne

Die individuelle Lohnverhandlung ist das eine. Die Rahmenbedingungen für die gesamte Branche sind das andere. Bei Fragen zu Löhnen und Arbeitsbedingungen lohnt sich deshalb der Blick auf die regionalen Vereinbarungen und Lohnregulative für die jeweiligen Sektionen. Dabei werden unter anderem Richtlöhne festgelegt, die den Berufschauffeusen und Berufschauffeuren eine gute Lebensqualität ermöglichen sollen. Solche Mindeststandards schaffen Orientierung und stärken das gesamte Berufsbild. Faire Löhne machen den Chauffeurberuf attraktiver. Gerade für junge Menschen ist es wichtig zu sehen, dass Leistung und Verantwortung angemessen entlöhnt werden. Damit kann auch dazu beigetragen werden, den Nachwuchs für diesen wichtigen Beruf zu gewinnen. 
Deshalb gilt: Wer seinen Wert kennt, kann selbstbewusst darüber sprechen. Und wer gemeinsam für faire Rahmenbedingungen einsteht, stärkt nicht nur den eigenen Lohn, sondern den gesamten Berufsstand.

Text: Danijela Lazarevic
Foto: Archiv