Parkdauer beschränkt – Nur drei Stunden auf der Raststätte

Verband Ausgabe-03-2025

Nur noch drei Stunden: Die Raststätte Rose de la Broye bestraft wegen einiger schwarzer Schafe alle Chauffeure.

Autobahnraststätten haben je länger je mehr ein Problem mit der Nutzung der Parkplätze. Es gibt immer mehr Autos, private Parkplätze verschwinden und Parkplätze bauen kostet Geld. Manche Raststättenbetreiber sperren den Platz für Lastwagen am Wochenende, seit Kurzem stehen auf der Raststätte Rose de la Broye bei Estavayer Schilder für maximal drei Stunden Parkdauer. Les Routiers Suisses hat interveniert.

Lastwagen sind bei Raststätten eigentlich unbeliebt, weil kaum ein Chauffeur die teure Verpflegung auf der Raststätte bezahlen kann. Raststätten verfügen über Parkplätze für Lastwagen, sind im Gegensatz zu Rastplätzen aber nicht im Verantwortungsbereich des Bundes. Sie sind unter kantonaler Kon-trolle. Die Raststätten sind inklusive Parkplätze an Betreiber vermietet. Somit funktionieren sie wie private Lokalitäten mit öffentlichem Zugang. Die Plätze werden in Absprache mit dem ASTRA zwar mit Lastwagenparkplätzen gebaut. Der Betreiber bestimmt aber schlussendlich die Regeln für den Betrieb.

Die Interessen sind klar. Die Standortkantone und die Betreiber haben eher wenig Einsehen, Parkplätze für ausserkantonale und internationale Lastwagen zu betreiben. Zumal diese Kundschaft eher wenig Geld in der Tasche hat. Entstehen dann noch Probleme mit einzelnen Parkplatzbenutzern, greift man schnell zu drastischen Massnahmen. In Estavayer sei es mehrfach vorgekommen, dass Anhänger oder Auflieger mehrere Tage, am Wochenende oder nachts stehen gelassen wurden. Es kommt auch vor, dass Transportbetriebe öffentliche Parkplätze nutzen, um Logistik zu betreiben. Leere Anhänger werden mehrere Tage stehen gelassen. Ein Chauffeur stellt einen beladenen Auflieger hin, am nächsten Montag holt ihn sein Kollege ab und bringt ihn zum Kunden. Zu Hause hätte man ohnehin keinen Platz, die Fahrzeuge hinzustellen. Zudem kommen dann noch Camper, die nicht nur übernachten, sondern Grill, Tische und Stühle auspacken.

Missbrauch geschieht immer in Einzelfällen. Mit der neuen Regelung werden aber alle anderen bestraft. Obwohl auf dem Parkplatzschild mit Fr. 2000.– Busse gedroht wird, verspricht der Betreiber zwar, keine Chauffeure für die Übernachtung zu büssen. Es scheint dasselbe Rechtsverständnis wie in Italien zu sein: Alle dürfen grundsätzlich gebüsst werden, gestraft wird aber nur, was und wer nicht gefällt. Diese Regelung passt nicht zu einem anständigen Rechtsstaat.

Regeln für die ganze Schweiz

Anstelle von kantonalen Regelungen und damit verbundenen unverständlichen Auswüchsen sollten auf Raststätten und Rastplätzen gesamtschweizerische Regelungen gelten. Wer auf der Autobahn unterwegs ist, versteht nicht, dass eine Raststätte Privatgelände ist. Er erwartet überall vergleichbare Regelungen, auch vergleichbar mit Rastplätzen. Eine Regelung von 15 Stunden maximaler Parkdauer während der Woche ist verständlich und ermöglicht eine Übernachtung. Für Anhänger ohne Zugfahrzeug kann auch eine kürzere Dauer vorgesehen werden. Am Wochenende verlängert sich die Parkdauer wegen des Sonntagsfahrverbots. Ansonsten soll «campieren verboten» gelten. Zur Kon-trolle der Parkdauer wäre ein Parkticketautomat mit Eingabe der Fahrzeugnummer ohne Parkgebühr denkbar. Die Parkscheibe kann nicht gestohlen oder nachgestellt werden. Solche Systeme funktionieren auch online und ermöglichen eine einfache Kontrolle.

Der Betreiber der Raststätte Rose de la Broye will auf der jetzigen Regelung beharren. Die Polizei ist unglücklich. Die Gemeinde wimmelt ab, und der Kanton Fribourg muss unsere Reklamationen und Einsprachen erst noch bearbeiten. Mal sehen, was daraus wird.

Text und Foto: David Piras