Regeln bleiben streng – Neues Landverkehrsabkommen

Verband Ausgabe-04-2025

Die Schweiz verhandelte mit der EU über ein Rahmenabkommen. Auch das Landverkehrsabkommen soll damit aktualisiert werden. Für Chauffeure ist das Resultat der Verhandlungen in diesem spezifischen Bereich nicht schlecht.

Als die Verhandlungen mit der EU über das Rahmenabkommen gegen Ende des letzten Jahres abgeschlossen waren, präsentierte der Bund die Resultate in einzelnen sogenannten Faktenblättern. Besonders spannend für unsere Branche ist dabei das Landverkehrsabkommen. Dieses Abkommen schützt zentrale Schweizer Vorgaben im Strassenverkehr – und würde dies auch tun, wenn die ausgehandelte Neufassung inkrafttreten würde. Dies geht aus dem entsprechenden Faktenblatt hervor. Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von über 40 Tonnen bleiben nämlich weiterhin verboten. Ebenso bleiben das Nacht- und Sonntagsfahrverbot bestehen – zwei Eckpfeiler des Schweizer Verkehrssystems, die Umwelt, Infrastruktur und Anwohner gleichermassen entlasten. Auch das Kabotageverbot bleibt erhalten. Ausländische Transportunternehmen dürfen in der Schweiz somit keine Transporte mit Start und Ziel im Inland durchführen. Würde das Kabotageverbot fallen, hätte dies massive Auswirkungen auf die Transportpreise. Wer den Chauffeuren Schweizer Löhne bezahlt, wäre wohl kaum mehr konkurrenzfähig.

LSVA wird anerkannt

Eine weitere wichtige Frage war, wie die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) von der EU gesehen wird. Nach Abschluss der Verhandlungen zum Landverkehrsabkommen ist klar: Sie wird von der EU anerkannt und darf künftig weiterentwickelt werden, ohne das Abkommen erneut anpassen zu müssen. Für den Bundesrat bedeutet dies: «Damit wird die Schweizer Verlagerungspolitik, also die konsequente Förderung des Gütertransports auf der Schiene, gestärkt und zukunftssicher gemacht.»

Trassenvergabe in Schweizer Hand

Auch auf der Schiene konnte die Schweiz einige zentrale Interessen durchsetzen. So bleibt die Trassenvergabe vollständig unter Schweizer Kontrolle. Will heissen: Der Vorrang des Taktfahrplans, das Herzstück des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz, wird geschützt. Internationale Bahnverbindungen sind nur möglich, wenn sie keine nationalen Fahrpläne oder den Güterverkehr stören.

Zudem wurde geregelt, dass ausländische Bahnunternehmen bei grenzüberschreitenden Fahrten in der Schweiz die hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten müssen. Gleichzeitig können sie, genau wie Schweizer Anbieter, grenzüberschreitende Angebote eigenständig einführen – vorausgesetzt, es sind freie Trassen verfügbar. Obwohl eine tiefere Zusammenarbeit mit der Eisenbahnagentur der EU (ERA) künftig angestrebt wird, bleibt die Schweiz dabei unabhängig: Die ERA wird nicht zuständig für den Schweizer Bahnverkehr. Damit wahrt die Schweiz ihre regulatorische Eigenständigkeit und ermöglicht gleichzeitig technische Kooperationen für effizientere Zulassungsverfahren im grenzüberschreitenden Verkehr.

Die Schweiz hat sich in den Verhandlungen zu einer kontrollierten Öffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs bereit erklärt. Das bringt auch neue Chancen für Reisende, denn es können mehr Direktverbindungen von und nach Europa angeboten werden. Dennoch soll der Service Public geschützt bleiben: Inländischer öffentlicher Verkehr ist nämlich von den EU-Beihilferegeln ausgenommen und ausländische Anbieter müssen sich beim Ticketverkauf ins Schweizer Tarifsystem integrieren – inklusive Anerkennung von GA und Halbtax.

Stabilität und Spielraum

Das neue Landverkehrsabkommen sichert einige bewährte Schweizer Regelungen ab und öffnet auch neue Wege für die Weiterentwicklung des Verkehrs im Herzen Europas. Die Strategie aus Sicht der Schweiz: mit klaren Regeln, definierten Ausnahmen und einem vorsichtigen Öffnungsschritt Herrin über ihr Verkehrssystem bleiben und die Anbindung an den europäischen Markt stärken. Hinsichtlich des Landverkehrsabkommens sieht es nach einem erfolgreichen Verhandlungsabschluss aus. Da das Rahmenabkommen aus diversen Abkommen besteht, könnte es sein, dass der Bundesrat umstrittenere Elemente wie das Stromabkommen einzeln zur Abstimmung bringen könnte. Zudem laufen Diskussionen, ob bei Abstimmungen über Verträge mit der EU auch das Ständemehr oder nur ein einfaches Volksmehr entscheiden würde. Ob und wie das aktualisierte Landverkehrsabkommen schliesslich umgesetzt wird, ist deshalb noch nicht absehbar.

Text: Daniel von Känel
Zeichnung: Trinco