Wir pflegen zusammen mit der ASTAG die Sozialpartnerschaft im Strassentransport. Wir haben mit der ASTAG eine Vereinbarung, welche die wichtigsten Konditionen und Arbeitsbedingungen für Chauffeure regelt. Entsteht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Problem, das sie nicht selber lösen können, stehen wir Mitgliedern mit unserer Beratung und Rechtsschutzdienstleistung zur Seite.
Dienstleistung verstärkt
Wir haben diese Dienstleistung in den letzten Jahren massiv verstärkt. Grundsätzlich wäre vorgesehen, dass die Pflege und Umsetzung dieser Partnerschaft in Zusammenarbeit mit der ASTAG erfolgen. Im Einzelfall sind die Ansprüche und Ziele erfahrungsgemäss beiderseitig sehr unterschiedlich. Zudem liegt es in der Natur der Sache, dass die ASTAG wie auch wir hinter dem Mitglied stehen und nicht zu schnell nachgeben. Zudem entstehen auf der Strasse nach wie vor Anzeigen und Bussen, die nicht gerechtfertigt oder zu hoch sind. Besteht Spielraum, sollte dieser genutzt werden. Und: Nicht immer ist der Chauffeur am Lenkrad schuld.
Bei uns können sich Mitglieder beraten lassen, hören, wie wir den Fall einschätzen, was möglich und sinnvoll ist und welches die weiteren Schritte sind. In erster Priorität versuchen wir bei Arbeitsrecht immer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einer gütlichen Einigung zu führen. Ist dies nicht möglich und sind die Forderungen berechtigt und nachvollziehbar, wird der Fall auf juristischem Wege weiterverfolgt, ohne weiteres Entgegenkommen bis vor Gericht.
Unsere internen Juristen bearbeiten pro Jahr rund 350 Fälle von Mitgliedern in Zusammenhang mit dem Beruf. 40 % der Fälle betreffen das Strassenverkehrsrecht. Die anderen 60 % sind Arbeitsrecht, Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, eventuell auch Sozialversicherungen. Kann zwischen den Parteien vermittelt werden, können die Probleme meist zügig gelöst werden. Dafür braucht es beidseitig Bereitschaft und Einsehen, Kompromisse einzugehen.
Damit Fälle zügig gelöst werden können, arbeiten bei uns selbst drei Juristen. Müssen Fälle weitergegeben werden, weil kein Einsehen vorhanden ist, braucht es gute Vorarbeit. Für die weitere Bearbeitung zählen wir auf die CAP und ausgesuchte Anwälte. Mit der Bearbeitung dieser Fälle verfolgen wir zwei Ziele: Einerseits wollen wir jedem Mitglied helfen, das ein Problem im Zusammenhang mit der Arbeit im Strassentransport hat. Andererseits werden dadurch aber auch die Arbeitsbedingungen als Ganzes verteidigt. Da bekannt ist, dass sich ein Chauffeur auch wehren kann, werden die Arbeitsbedingungen auch vonseiten der Arbeitgeber besser gepflegt und respektiert. Dasselbe gilt für schlecht begründete Anzeigen der Polizei. Eine Busse kann gelegentlich verhindert oder reduziert werden, zudem lernt manchmal auch die Polizei dazu. Der Aufwand dafür ist recht hoch. Es kostet rund die Hälfte des Mitgliederbeitrages eines Aktivmitglieds. Seit wir vor 3 Jahren die Rechtsschutzdienstleistung ausgebaut haben, bieten wir eine hervorragende Dienstleistung. Jedes Aktivmitglied erhält bei Bedarf Hilfe, Fälle werden mit Erfolg gelöst, die Arbeitsbedingungen werden verteidigt und gepflegt. Davon profitieren alle.
Eine gute Investition
Von Mitgliedern braucht es allerdings das Verständnis und die Bereitschaft, dafür einen Beitrag zu zahlen. Wer selbst keinen Fall anmelden muss, profitiert manchmal davon, dass andere bereits früher um etwas gekämpft haben. Ohne diesen Aufwand hätten wir die gleichen Zustände wie im europäischen Umfeld. Darum gehört eigentlich jeder zum Verband, der als Chauffeur arbeitet. Auch Ausländer profitieren von unseren geordneten Verhältnissen – deshalb dürfen sie auch eingeladen werden, Mitglied bei Les Routiers Suisses zu werden. Wer angekommen ist und bleiben will, gehört bei uns dazu und profitiert ebenso. Der Mitgliederbeitrag ist eine gute Investition.
Text: David Piras
Zeichnung: Trinco
Einerseits wollen wir jedem Mitglied helfen, das ein Problem im Zusammenhang mit der Arbeit im Strassentransport hat. Andererseits werden dadurch aber auch die Arbeitsbedingungen als Ganzes verteidigt.
