Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen

Vernehmlassung

Der Bundesrat hat im September die Vernehmlassung zur Revision der Signalisationsverordnung (OSR) und der Lärmschutzverordnung (OPB) eröffnet. Damit setzt er die sogenannte Motion Schilliger um, die darauf abzielt, das Beibehalten des Tempo-50-Limits auf Hauptverkehrsachsen sicherzustellen. Die Motion Schilliger verlangt, dass auf bedeutenden innerstädtischen Verkehrsachsen weiterhin das Tempo 50 gelten soll – anstelle einer möglichen Ausweitung von Tempo 30 oder anderen Varianten. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu wahren, gleichzeitig aber auch die Verkehrsflüsse nicht unnötig einzuschränken. Dazu sollen neue Kriterien definiert werden, unter welchen Bedingungen Tempo 50 bleibt und wann eventuell abweichende Regelungen möglich sind. Zudem wird angestrebt, durch passende Lärmschutzmassnahmen wie lärmoptimierte Beläge gezielt Impulse für ruhigeren Verkehr zu setzen.

DVK / ASTRA