Vergleich oder Gericht – Mit Vergleich Zeit und Geld sparen

Wer eine Forderung im Arbeitsrecht durchsetzen will, kann die Angelegenheit vor Gericht ziehen. Einigen sich die Parteien nicht, so entscheidet das Gericht über die Forderung. Eine Streitigkeit kann auch mit einem Vergleich erledigt werden, das wissen viele nicht.

Mit einem Vergleich können oft Zeit, Nerven und Geld gespart werden. Auch die Gerichte und Schlichtungsbehörden schlagen oftmals einen Vergleich vor. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ein wichtiger Grund ist, dass wenn das Gericht ein Urteil fällt, selten eine Partei vollständig gewinnt. Das Arbeitsrecht ist geprägt von mündlichen Abmachungen und Anweisungen. Das führt oft zu Beweisproblemen vor Gericht. Durch den Vergleich kann oftmals das erreicht werden, was auch mit einem Urteil erreicht wird, nur schneller.

Gerade im Arbeitsrecht sind die ursprünglichen Forderungen nicht rein finanzieller Natur. Oftmals geht es auch um gekränkte Ehre oder schlicht Missverständnisse. Solche lassen sich im Rahmen von einem Vergleich leichter beseitigen als vor Gericht. Je länger ein Verfahren dauert, umso unwahrscheinlicher wird es, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Oftmals kann es sich lohnen, die ursprünglichen Forderungen etwas zu reduzieren, um damit ein Verfahren zu verkürzen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Arbeitnehmer bemerkt, dass während seiner Arbeitsunfähigkeit der Arbeitgeber von den Krankentaggeldern Sozialabgaben abzieht. Der Arbeitnehmer wendet sich an den Rechtsdienst von Les Routiers Suisses. Dieser rechnet die Differenz aus und kontaktiert den Arbeitgeber. Dieser behauptet, die Berechnungen vom Rechtsdienst seien falsch. Anstatt auszuführen, wo der allfällige Rechenfehler liegen soll, antwortet der Arbeitgeber nicht mehr. Nachdem unser Mitglied, vertreten von einem Anwalt, bei der Schlichtungsbehörde den Fall hängig macht, kommt auch diese zum Schluss, dass die Abzüge falsch waren, und macht einen Vergleichsvorschlag. Diesen lehnt der Arbeitgeber ab.

Erst vor dem Bezirksgericht willigt der Arbeitgeber in einen Vergleich ein. Die Vergleichszahlung betrug nahezu gleich viel wie vom Rechtsdienst ausgerechnet. Der Arbeitgeber blieb auf seinen Anwaltskosten und den Kosten für die Vertretung des Arbeitnehmers sitzen.

Dasselbe Resultat hätte also rund zwölf Monate früher erreicht werden können. Stattdessen wurden auf beiden Seiten Zeit, Nerven und Geld vernichtet. Wer wie unsere Mitglieder über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, könnte nun sagen, das spielt keine Rolle, weil ja die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Das stimmt zwar, aber die Zeit und Nerven, die man selbst aufwenden muss, die zahlt einem niemand.

In einem anderen Fall stellte ein Arbeitnehmer fest, dass seine Stunden während der Krankschreibung offenbar nicht korrekt erfasst wurden. Da er nur teilweise arbeitsunfähig war, hatte sich ein Fehler im System eingeschlichen. Der Arbeitgeber stellte die von uns eingeforderten Unterlagen zur Verfügung und der Fehler konnte schnell gefunden werden. Ein Brief und drei Mails später war die Sache geklärt. Durch die aktive Mitarbeit der Gegenpartei konnte der Aufwand für beide Seiten sehr klein gehalten und für beide Seiten eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. 

Text: Michel Magnin