Ausgabe Nr. 2/2024

22 SWISS CAMION Gemäss dem neuen Verhandlungsmandat zur Lösung von institutionellen Fragen mit der EU, das der Bundesrat präsentiert hat, sollen zum Schutz der inländischen Transporteure wichtige Ausnahmen gegenüber dem EU-Recht gelten: – In der Schweiz sind weiterhin höchstens 40-tönnige Lastwagen zulässig. – Das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen bleibt. – Die Alpeninitiative wird abgesichert, was bedeutet, dass weiterhin kein Ausbau der Strassenkapazitäten durch die Alpen erfolgt. Der neue Bundesrat hat bereits ein heisses Dossier angepackt und ein überarbeitetes Verhandlungsmandat mit der EU präsentiert. Wesentlich für Chauffeure ist, dass Lohndumping verhindert wird und das Kabotageverbot weiterhin besteht. Verhandlungen mit EU: Das bedeutet es für die Chauffeure TEXT: ROBERT HUGENTOBLER ZEICHNUNG: TRINCO Lohn und Spesen Innerhalb der EU gilt der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Diese Handhabung soll auf die ausländischen Arbeitnehmer, die in der Schweiz eine vorübergehende Tätigkeit ausüben, übernommen werden.Aufgrund einer historisch gewachsenen Regel innerhalb der EU gilt dies jedoch nicht für Spesen. Diese richten sich nach der Regelung im Herkunftsland eines Arbeitnehmers. Konkret bedeutet dies für einen temporären Chauffeur, der bei einem Schweizer Unternehmer arbeitet, Folgendes: – Sein Lohn entspricht dem Lohn eines Inländers mit gleicher Funktion – Sozialversicherungen und Steuern richten sich nach Schweizer Recht – Spesen für An- und Rückreise sowie für Verpflegung und Unterkunft in der Schweiz richten sich nach den geltenden Bestimmungen in seiner Heimat Kabotageverbot – Die heute geltende Ordnung für Transporte vom Ausland in die Schweiz ist einfach zu verstehen und auch kontrollierbar: Hineinfahren – abladen – aufladen – hinausfahren

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