Ausgabe Nr. 5/2026

29 Nr. 5 | 2026 AKTUELL AUSNAHMETRANSPORTE Einfacher zur Bewilligung Ab dem 1. Juli 2026 werden Bewilligungen für Ausnahmetransporte in einem vereinfachten Verfahren erteilt. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 beschlossen. Mit der Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens für Ausnahmetransporte beabsichtigt der Bundesrat, den Aufwand für öffentliche und private Akteure zu verringern. Damit werde er auch den Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht, wie er mitteilt. Ausserdem würden diese Transporte so besser über den Tag verteilt, was dem Verkehrsfluss zugute komme. Die Änderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV), die am 1. Juli in Kraft tritt, sieht darüber hinaus vor, dass Transporte von verderblichen Gütern und von Tieren vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen werden. Lastwagentransporte seien für Tiere mit Stress verbunden, so der Bundesrat. Durch nächtliche Fahrten könnten hohe Temperaturen und staubedingt längere Fahrzeiten vermieden werden. Dies liege im Interesse des Tierwohls. Daniel von Känel Ein Unfall mit dem Privatfahrzeug, Ärger mit dem Vermieter oder Probleme nach einem Onlinekauf – all das kann schnell kompliziert und teuer werden. Verlassen Sie sich im Streitfall auf die Expert:innen der CAP Rechtsschutz – das spart Zeit, Geld und Nerven. Als stolzer Rechtsschutz-Partner von Les Routiers Suisses stehen wir an Ihrer Seite. Unsere Kombi-Rechtsschutz ist die ideale Ergänzung zum Berufsrechtsschutz, welchem Sie als Mitglied von Les Routiers Suisses automatisch angeschlossen sind. Für mehr Informationen scannen Sie den QR-Code. Sicher unterwegs – auf der Strasse und im Leben CAP.CH Jetzt abschliessen und von Spezialkonditionen profitieren. Ob auf der Strasse oder im Privatleben – rechtliche Streitigkeiten können überall auftreten. Warnsignale übersehen? Knapp drei Jahre nach der schweren Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel geraten die Abläufe in der Betriebszentrale der SBB erneut in den Fokus. Ein vertrauliches Gutachten im Auftrag der Tessiner Staatsanwaltschaft wirft den SBB laut Medienberichten vor, Warnsignale im Vorfeld des Unfalls nicht ausreichend beachtet zu haben. Demnach hätten auffällige Störungsmeldungen möglicherweise früher erkannt und der Zug gestoppt werden können. Die SBB weisen die Vorwürfe entschieden zurück. Die Betriebsführung habe «korrekt gehandelt», erklärte das Unternehmen diese Woche. Die eingesetzten Systeme seien dafür ausgelegt, die Infrastruktur zu überwachen – nicht jedoch den technischen Zustand der Güterwagen. Als Ursache des Unglücks gilt weiterhin ein Radbruch an einem Güterwagen. Dies hatte bereits die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST festgestellt. Der Unfall vom August 2023 hatte massive Schäden verursacht: Rund acht Kilometer Gleisanlagen im Tunnel mussten ersetzt werden, der Bahnbetrieb blieb monatelang eingeschränkt. Der Gesamtschaden wird auf rund 150 Millionen Franken geschätzt. Als Konsequenz haben die SBB inzwischen zusätzliche Entgleisungsdetektoren vor dem Tunnel installiert. Sie sollen künftig verhindern, dass entgleiste Züge in kritische Tunnelabschnitte gelangen oder Folgeunfälle auslösen. Daniel von Känel (Foto: SBB CFF FFS)

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