Ausgabe Nr. 5/2026

4 Wie viele Monate werden auf der Fahrerkarte gespeichert? Die Fahrerkarte speichert in der Regel die Aktivitäten eines Fahrers für mindestens 56 Tage (28 Tage bei Karten vor G2V2). Dazu gehören Lenkzeiten, Ruhezeiten, Bereitschaftszeiten sowie sonstige Arbeitszeiten. Wichtig: Die Karte überschreibt automatisch die ältesten Daten, sobald der Speicher voll ist. Es ist daher unerlässlich, die Daten regelmässig auszulesen und zu sichern; gesetzlich vorgeschrieben ist es, dies spätestens einmal pro Woche vorzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, die Daten einmal pro Woche zu erfassen und in ein entsprechendes Programm zu integrieren, um sie zu speichern. Mit Tachifox können Sie Ihre Fahrer Woche für Woche ganz einfach gemäss den ARV-Vorschriften kontrollieren und so bei Verstössen Berichte erstellen, diese besprechen und von Ihren Fahrern unterschreiben lassen. Wie sieht es bei den Unternehmenskarten aus? In der Schweiz sind die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Strassengüterverkehr durch die ARV1 (Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeiten der gewerblichen Motorfahrzeuglenker) klar geregelt. Dennoch tauchen im Alltag regelmässig Unsicherheiten auf, insbesondere in Bezug auf digitale Fahrtenschreiber und die Datenspeicherung. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen kurz und praxisnah. Die ARV1 in der Praxis Was man wirklich wissen muss TEXT: ELVEDIN MESIC Die zuständigen Behörden können über die Unternehmenskarte überprüfen, ob die Daten ordnungsgemäss heruntergeladen wurden und die entsprechenden Daten ermitteln. Auch hier sind die Unternehmen verpflichtet, diese Daten regelmässig herunterzuladen, in der Regel spätestens alle 90 Tage. Diese längere Aufbewahrungsfrist dient vor allem der Kontrolle durch die Behörden und der internen Rückverfolgbarkeit. Gemäss der ARV1 müssen die Daten mindestens drei Jahre lang aufbewahrt werden. Wir empfehlen Ihnen, die Daten einmal im Monat zu erfassen. Beim Auslesen der Daten aus den Fahrtenschreibern lesen Sie gleichzeitig auch die Unternehmenskarte aus. Die Behörden können so sehen, wie oft die Daten heruntergeladen wurden. Die Unternehmenskarte speichert die letzten 230 Nutzungen und Entladungen (Durchführung mindestens alle 3 Monate). Wer unterliegt der ARV1? Die ARV1 gilt grundsätzlich für: Entdecke jetzt unser vielseitiges Kursangebot — by ASFL SVBL — – Fahrer von Fahrzeugen, die für den gewerblichen Güterverkehr bestimmt sind und ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben. – Fahrer von Fahrzeugen, die für die Personenbeförderung bestimmt sind und über mehr als 9 Sitzplätze verfügen (einschliesslich Fahrer). – Ab dem 1. Juli 2026 gilt die ARV1 auch für Berufskraftfahrer von Kleintransportern (von über 2,5 t bis 3,5 t), die gewerblichen und grenzüberschreitenden Güterverkehr betreiben. Sonderfälle und Grenzen: Wann gilt die ARV1 – und wann kann man sie ausser Acht lassen? Die Praxis zeigt, dass es zahlreiche Ausnahmen und Grenzfälle gibt. Hier einige typische Beispiele. Die ARV1 gilt, wenn: – Ein Handwerksbetrieb Material mit einem 4,2-Tonnen-Fahrzeug ausliefert. – Ein Fahrer einen Firmen-Kleinbus mit 12 Sitzplätzen fährt.

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