5 Nr. 5 | 2026 RECHT LIVE MUSIC SHOWS LINE DANCE TRUCKS BIKES WESTERN CITY Die ARV1 gilt in den folgenden Fällen nicht (oder nur eingeschränkt): – Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen, die ausschliesslich im Werkverkehr eingesetzt werden. – Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Umkreis von 100 km. – Einsatzfahrzeuge wie z.B. von Polizei, Feuerwehr oder Armee. – Fahrzeuge für nichtgewerbliche Zwecke (z.B. private Fahrten). Achtung: Die Situation wird schnell komplex, insbesondere bei gemischter Nutzung (privat/beruflich) – es wird daher dringend empfohlen, ein Fahrtenbuch zu führen. Wie viele Tage müssen die Daten aufbewahrt werden – und in welcher Form? Derzeit müssen Fahrer ihre Tätigkeiten der letzten 56 Tage nachweisen können (früher betrug diese Frist 28 Tage; die Regelung wurde im Rahmen der EU-Anpassungen, die auch die Schweiz übernommen hat, ausgeweitet). Dies gilt jedoch nur, wenn das Fahrzeug mit einem analogen Fahrtenschreiber ausgestattet ist. Andernfalls reicht die Vorlage der Fahrerkarte aus. Die übrigen Daten können aus dem digitalen Fahrtenschreiber ausgelesen werden. Konkret bedeutet dies: Die Daten müssen auf der Fahrerkarte verzeichnet sein. Zudem müssen fehlende Tage begründet werden (z.B. durch Ausdrucke, ein Arbeitsbuch oder Bescheinigungen). Die Kontrollbehörden verlangen: – Daten direkt von der Fahrerkarte oder – offizielle Ausdrucke aus dem Fahrtenschreiber oder – schriftliche Nachweise (z.B. bei Krankheit oder Urlaub). Digitale Lösungen sind für die Verwaltung nützlich, ersetzen jedoch bei Kontrollen nicht die gesetzlich anerkannten Nachweise. Wichtig: Der blosse Zugriff auf Anwendungen oder Programme wie TachiFox reicht daher nicht aus. Die Daten müssen gemäss der ARV1 kontinuierlich von der Fahrerkarte auf ein externes Speichermedium heruntergeladen werden. TachiFox ist jedoch ein geeignetes Kontroll- und Nachweisinstrument für den Fahrer selbst und kann sich als sehr nützlich erweisen, falls der Arbeitgeber sich weigert, die Daten weiterzugeben. Man kann dort sogar Urlaubstage, Ferien, Arbeitszeiten ausserhalb des Fahrzeugs usw. manuell eintragen und so einen Arbeitsbericht ausdrucken, der gegenüber den Behörden als Nachweis dienen kann. Die Arbeitszeit ausserhalb des Fahrzeugs kann auch direkt über den Fahrtenschreiber erfasst werden, sofern die Eingabe am selben Tag erfolgt. Zögern Sie nicht, unseren Kurs «Rund um den Fahrtenschreiber» zu besuchen, um mehr über die Handhabung des Fahrtenschreibers zu erfahren. Ausserdem ist das Programm für Mitglieder kostenlos. Wir bieten auch einen hervorragenden Support bei Problemen oder Fragen. Wir können über die kostenlose Software «TeamViewer» auf Ihren Computer zugreifen und Ihnen so ganz einfach aus der Ferne zeigen, wie die Software funktioniert, und Ihnen bei der ersten Nutzung resp. der Installation usw. helfen. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren! Fazit Die ARV1 bietet klare Regeln, birgt aber auch einige Fallstricke im Detail. Vorsicht ist geboten, insbesondere was die Datenspeicherung und die Aufbewahrungspflicht betrifft. Wer regelmässig Aufzeichnungen macht, seine Daten ordnungsgemäss dokumentiert und seine Aufbewahrungspflichten kennt, ist auf der sicheren Seite – sowohl bei Kontrollen als auch im täglichen Betrieb. ■
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