Ausgabe Nr. 8/2026

30 VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Der Bund will die Verkehrsinfrastruktur der Schweiz bis 2045 und darüber hinaus weiterentwickeln. Im Rahmen des Projekts «Verkehr ’45» sollen Ausbauvorhaben von Strasse, Schiene und Agglomerationsverkehr koordiniert und priorisiert werden. Nun steht die Grundlage für diese langfristige Planung in der Kritik. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) kommt in ihrem kürzlich veröffentlichten Prüfbericht nämlich zum Schluss, dass wesentliche Grundlagen für eine nachvollziehbare Priorisierung fehlen. Die EFK begrüsst zwar, dass der Bund die Ausbauprojekte erstmals bereichsübergreifend betrachtet und auch bestehende Vorhaben hinterfragt. Sie beanstandet jedoch die Art und Weise, wie die Prioritäten festgelegt wurden. Dazu Die Eidgenössische Finanzkontrolle kritisiert die Grundlagen des milliardenschweren bundesrätlichen Ausbauprogramms «Verkehr ’45». Auch der geplante Ausbau der A1 zwischen Aarau Ost und Birrfeld ist Teil der Debatte. Kritik an Ausbau TEXT: DANIEL VON KÄNEL nennt sie die Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Diese weisen laut der EFK erhebliche Schwächen auf, und zwar für Strassen- und Bahnprojekte. Dadurch werde die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben möglicherweise höher ausgewiesen, als sie tatsächlich sei. Dies betrifft auch den geplanten Ausbau der A1 auf sechs Spuren zwischen Aarau Ost und Birrfeld. Die EFK kritisiert die übergeordnete Priorisierung des Projekts, weil der volkswirtschaftliche Nutzen nicht so hoch sei, wie angegeben. Die Finanzkontrolle stellt zudem infrage, ob Alternativen zum Ausbau systematisch geprüft wurden. Dazu zählen beispielsweise dynamische Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die zeitweise Umnutzung von Pannenstreifen. Nach Auffassung der EFK können solche Massnahmen Kapazitätsprobleme effizient reduzieren. Das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) weist die Kritik zurück. Das ETH-Gutachten zusammen mit den Beurteilungen der Bundesämter bilde eine gute Grundlage für die Entscheide. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) wiederum hält fest, dass zum Beispiel im Birrfeld Pannenstreifen nicht überall vorhanden seien und deshalb eine Umnutzung nicht möglich sei. Das Beispiel Pannenstreifen lässt vermuten, dass die Finanzkontrolleure in diesem Fall etwas zu stark auf reine Zahlen fokussiert und deren Zusammenhänge mit der Realität zu wenig gewichtet haben. ■ Elsbeth Koehli | Tel: 021 706 20 32 | Mail: ekoehli@routiers.ch Les Routiers Suisses | Route de la Chocolatière 26 | 1026 Echandens Werben im Leitmedium der Nutzfahrzeugbranche MAN Der Löwe von Flückiger Log-Plan ASTRA BRIDGE Jetzt im Baselbiet KAMPAGNE Anhalten für Kinder TEST Scania 430 R Super 11 Die Fachzeitschrift für Berufschauffeure Nr. 6 | 2026 ISSN1423-4319 Fr. 10.00 Ihre Werbebotschaft erreicht alle relevanten Zielgruppen in der Branche Die höchste Auflage innerhalb der Branche mit 16 550 Exemplaren Printwerbung wird positiv aufgenommen und stört nicht Hohe Reichweite in der Branche Starke Leserbindung Preise gelten für Anzeigen in Deutsch und Französisch sowie 4-farbig. 1/2 Seite CHF 2830.– 1/3 Seite CHF 1840.– 1/4 Seite CHF 1530.– 1/8 Seite CHF 805.– 1/1 Seite CHF 4570.– HIAB von Notterkran Ein langer Kran für Hürlimann AUSWEISENTZUG Ausnahmen für Chauffeure IAA TRANSPORTATION Vorschau auf die Leitmesse STAUSTUNDEN Autobahnen sind überlastet Die Fachzeitschrift für Berufschauffeure Nr. 7 | 2026 ISSN 1423-4319 Fr. 10.00

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYwNzMx